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Entscheidungen der II. Landschaftsschutzkommission

LPA - Insgesamt 25 Projekte, darunter zahlreiche private, hat die Zweite Landeskommission für Landschaftsschutz unter dem Vorsitz von Adriano Oggiano in dieser Woche begutachtet. Grünes Licht gab das Gremium für Aufschüttungen auf Skipisten in den Gemeinden Corvara und Abtei sowie für den Ausbau eines Waldweges in der Gemeinde Taufers im Münstertal.

Laut Gutachten der II. Landschaftsschutzkommission kann in der Gemeinde Abtei auf der Skipiste „Codes“ Material abgelagert werden. So kann die Piste ummodelliert werden. Die betroffene Fläche müsse allerdings wieder begrünt werden, erklärt der Kommissionsvorsitzende Oggiano. Auch eine Kaution von 5000 Euro müsse die Gesellschaft „Grandi funivie Alta Badia“, die das Projekt eingereicht hat, hinterlegen. Etwa 2000 Kubikmeter Material sollen auf einer Fläche von 0,4 Hektar abgelagert werden. Die Aufschütthöhe darf einen halben Meter nicht überschreiten.

Etwas größer wird die Aufschüttung auf der Skipiste „Sodlisa“ in der Gemeinde Corvara ausfallen. Dort können, so hat die II. Landschaftsschutzkommission entschieden, insgesamt 4700 Kubikmeter Material abgelagert werden. Die Fläche, die neu hergerichtet wird, ist einen Hektar groß. „Eine Auflage betrifft die Aufschütthöhe, die zwei Meter nicht überschreiten darf – die andere die Begrünung, die nach Abschluss der Arbeiten auf der gesamte Fläche erfolgen muss“, sagt der Kommissionsvorsitzende Oggiano. Als Kaution muss die Gesellschaft „Impianti Colfosco“, die das Projekt vorgelegt hat, 7000 Euro bezahlen.

Ein positives Gutachten hat die Zweite Landschaftsschutzkommission auch für den Ausbau des Waldweges „Tschauntertrei“ in der Gemeinde Taufers im Münstertal ausgestellt. Laut Kommissionsvorsitzendem Oggiano handelt es sich dabei um einen nicht öffentlichen Weg, der als Zufahrt zu einem Wald dient. Das von der Gemeinde Taufers im Münstertal vorgelegte Projekt sieht vor, den 1500 Meter langen Weg etwas zu verbreitern. Der Weg weist eine Höhendifferenz von 100 Metern auf. Wie von der II. Landschaftsschutzkommission gefordert, müssen nach dem Ausbau alle Böschungen begrünt werden.

SAN