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Entscheidungen der UVP-Amtsdirektoren
LPA - Mehrere positive Gutachten für Gruben und Bewässerungsanlagen haben die für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zuständigen Amtsdirektoren bei ihrer Sitzung in dieser Woche genehmigt.
In St. Lorenzen kann die Schottergrube „Felderhof 2“ eröffnet werden. Laut Gutachten der UVP-Amtsdirektoren kann die bereits bestehende Grube erweitert werden. Auf einer Fläche von 0,65 Hektar können 24.000 Kubikmeter Schotter abgebaut werden. Als Zufahrt wird der bereits bestehende Weg genutzt. Als einzige Auflage haben die UVP-Amtsdirektoren festgelegt, dass der Abbau mindestens zwei Meter über dem Grundwasserspiegel erfolgen muss.Abgebrochen werden soll hingegen das Schotterwerk „Tschigg“ in der Gemeinde Terlan. Auch dafür haben die UVP-Amtsdirektoren grünes Licht gegeben. Das Gelände soll aufgeschüttet werden. Zur Stabilisierung wird eine Zyklopenmauer errichtet.
Das Wasserkraftwerk „Platz“ am Pfitscher Bach in der Gemeinde Pfitsch kann erweitert werden, befanden die UVP-Amtsdirektoren. Für das Werk sind eine neue Wasserfassung vorgesehen und eine neue Entnahmestelle. Verändert wird auch die Fallhöhe: Sie wird von 18 auf 20 Meter angehoben. Das erweiterte Werk wird 409 Kilowatt Strom liefern. Bisher waren es nur 235 Kilowatt.
Zugestimmt haben die UVP-Amtsdirektoren auch einem Projekt zur Trinkwasserversorgung in Weißenbach in der Gemeinde Ahrntal. In einem ersten Baulos werden an drei verschiedenen Stellen insgesamt 25 Meter Rohre ausgetauscht.
Die Sanierung der bestehenden Wasserfassung der Beregnungsanlage „Göflaner Wiesen“ in der Gemeinde Schlanders haben die UVP-Amtsdirektoren ebenfalls gutgeheißen. Wie es der Plan des Bonifizierungskonsortiums Vinschgau vorsieht wird die Wasserfassung unter die Erde verlegt, wo die Entnahme einfacher ist als bisher.
Befasst haben sich die UVP-Amtsdirektoren auch mit dem Projekt für den Ausbau der Beregnungsanlage Unterinn/Unterplatten auf dem Ritten. Die UVP-Amtsdirektoren haben befürwortet, dass zur derzeitigen beregneten Fläche noch zusätzliche 24 Hektar Kulturgrund beregnet werden dürfen. Das Wassser dafür kommt aus dem neuen Teich, der beim Wolfsgrubner See für die Bewässerung angelegt wurde. Eine Erhöhung der Wassermenge für die Beregnung ist nicht vorgesehen.
In der Gemeinde Wolkenstein in Gröden kann laut Gutachten der UVP-Amtsdirektoren eine Kanalisation für die Schutzhütte „Piazza Ciampinoi“ angelegt werden. Die Leitungen dafür müssen auf einer Länge von 1700 Metern bis ins Tal geführt werden, wobei die Hangneigung 14 Prozent beträgt. Das Polyethylenrohr dafür soll einen Durchmesser von 160 Millimetern haben. Die Kontrollbrunnen sollen in einem Abstand von 150 Metern und nicht wie im Projekt vorgesehen in einem Abstand von 300 Metern gebaut werden, befanden die UVP-Amtsdirektoren.
SAN