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Sanierung der Altlast Sigmundskron und des Pasqualihügels in Bozen Süd: Keine Verletzung europäischer Normen

LPA - Bezug nehmend auf Medienberichte, in denen von einer Verletzung europäischer Normen bei der Sanierung der Altlast Sigmundskron und des Pasquali-Hügels in Bozen Süd die Rede ist, betonen Umweltlandesrat Michl Laimer und der Direktor des Landesamts für Abfallwirtschaft, Giulio Angelucci, dass keine europäische Norm verletzt wird.

„Es verwundert uns, dass Anwalt Sergio Dragogna sich sofort an die Medien wendet, ohne den Dialog mit den Betroffenen zu suchen, gegen die er beim Verwaltungsgericht (TAR) in Bozen geklagt hat“, meinen Laimer und Angelucci. „Wir wollen deshalb ausdrücklich festhalten, dass bei der Sanierung die europäischen Normen sehr wohl eingehalten werden“, unterstreichen Landesrat Laimer und Amtsdirektor Angelucci. Die Grundstücke von Peter Romaner, gegen deren Enteignung Rechtsanwalt Dragogna Klage eingereicht hat, lagen laut Laimer und Angelucci seit den 90er-Jahren im Bereich der Mülldeponie. Für genau diese Flächen habe Romaner von der Gemeinde Bozen Geld kassiert, weil sie als Deponie genutzt werden, erklären Laimer und Angelucci.
Die Ablehnung Romaners gegen alle Sanierungsarbeiten bestehe nur aus persönlichem Interesse, meinen die beiden Landesvertreter. Die Sanierung bringe Vorteile für die Umwelt und somit für die Allgemeinheit aber auch für den Hof von Romaner mit sich, sagen Laimer und Angelucci.
„Das Verwaltungsgericht, das in dieser Sache von Dragogna um einen technischen Bericht gefragt wurde, hat dem Eingriff und den dafür verwendeten Technologien zugestimmt“, so Landesrat Laimer und Amtsdirektor Angelucci.

SAN