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II. Landschaftsschutzkommission: Hangar am Airport Bozen kann vergrößert werden

LPA - Insgesamt 23 Projekte hat die Zweite Landeskommission für Landschaftsschutz bei ihrer Sitzung unter dem Vorsitz von Adriano Oggiano in dieser Woche begutachtet. Grünes Licht hat sie unter anderem für die Erweiterung eines Hangars am Bozner Flughafen gegeben. Auf der Tagesordnung standen erstmals auch zwei Anträge für einen Umweltbausünden-Erlass, wie ihn der Staat für gewisse Fälle vorsieht. Die Kommission hat beide Anträge abgelehnt.

Um fünf Meter kann der Hangar am Flughafen in Bozen verbreitert werden. Die II. Landschaftsschutzkommission hat das von der „ABD Airport AG“ eingereichte Projekt für Flughafen Bozen-Dolomiten in Bozen gutgeheißen. „Es handelt sich nur um eine geringfügige Erweiterung des Gebäudes auf dem Gebiet des Flughafens“, sagt der Kommissionsvorsitzende Adriano Oggiano.

Befürwortet hat die II. Landschaftsschutzkommission auch die Verbindung der Gilfpromenade mit der Naherholungszone „Lazag“ in Meran. „Durch diesen etwa 250 Meter langen Verbindungsweg können alle umliegenden Orte nun über einen Spazierweg zu Fuß erreicht werden – beim Bau muss vorsichtig zu Werke gegangen werden, da in dieser Zone jeder Eingriff auffällt“, berichtet Präsident Oggiano. Den Bau des Verbindungsweges wird deshalb die Forstbehörde beaufsichtigen. Zu den Auflagen der Kommission gehört, dass es die Befestigungsmauern, von denen es wegen des steilen Geländes mehrere braucht, mit Natursteinen verkleidet werden müssen. Außerdem sollen alle Mauern, die niedriger als eineinhalb Meter sind, als Trockenmauern gebaut werden. Entlang der Mauern sind Pflanzen einzusetzen.

Positiv fiel das Gutachten der Zweiten Landschaftsschutzkommission auch für eine Erschließungsstraße in Afers in der Gemeinde Brixen aus. Für die Straße, die zur Erweiterungszone Afers führen soll, hat die Kommission allerdings einige Auflagen gemacht: So darf die Straße nicht fünf, sondern nur viereinhalb Meter breit werden. „Die Leitschienen sind der Landschaft besser anzupassen und die Befestigungsmauern müssen begrünt werden“, erklärt Oggiano.

Das Projekt für den Bau eines zweiten Gastanks bei der Langkofelhütte in der Langkofelscharte auf 2252 Meter Meereshöhe hat die II. Landschaftsschutzkommission ebenfalls positiv begutachtet. Die gebietsmäßig zuständige Gemeinde, also jene von St. Christina, solle jedoch überprüfen, ob tatsächlich ein zweiter Gastank angelegt werden müsse und nicht eine Erweiterung des bestehenden Tanks möglich sei, befand die Kommission. „In dieser Felszone ist es nämlich besonders schwierig, den Tank so zu bauen, dass er in der Landschaft nicht auffällt“, sagt der Kommissionsvorsitzende Oggiano.

Ausgebaut werden darf laut Gutachten der II. Landschaftsschutzkommission auch die Zufahrt zum Tischlerhof in der Gemeinde Sarntal. Die Zyklopenmauern sollen allerdings etwas niedriger ausfallen, als in dem vom Bodenverbesserungskonsortium Sarntal vorgelegten Plan projektiert. Alle Mauern, die unter eineinhalb Meter hoch sind, sollen wegfallen. An ihrer Stelle sollen bewehrte Erdmauern errichtet werden, entschied die Kommission.

Behnadelt hat die Kommission auch zwei Anträge von Privaten für einen nachträglichen Umweltbausündenerlass. Beide Anträge wurden aber abgelehnt, da die Kriterien nicht voll erfüllt waren.

SAN