Save the Air - Aktiv für gute Luft
Save the Air | Stickstoffdioxid | Mobilitätsangebote | Fahrverbote | Luftqualität
Save the Air - Gemeinsam für eine bessere Luft in unseren Städten
Bei umweltfreundlicheren Verhaltensweisen kann jeder von uns dazu beitragen, die NO2-Konzentration in der Luft des eigenen Wohngebietes zu verringern.
Bewegen wir uns nachhaltig und schützen wir die Luft, die wir einatmen.
„Save the Air - Gemeinsam für eine bessere Luft“ ist eine Informationskampagne mit dem Ziel, die Bürgerinnen und Bürger über die Wichtigkeit des "Gemeinwohls Luft" zu sensibilisieren. Die Luft ist eine begrenzte Ressource und daher so viel als möglich zu schützen. Saubere, gute Luft ist die Grundlage für unser Leben und für unser Wohlbefinden. Wenn man nicht atmet, lebt man nicht! Mit verschmutzter Luft lebt man schlecht!
Die Zielsetzung ist eine Reduzierung des Ausstoßes von Stickstoffdioxid (NO2) in Südtirol. Jeder kann zur Verbesserung der Luft in seinem Umfeld, in seiner Umgebung beitragen! Wie? Mit einer verantwortungsvollen Nutzung der individuellen Verkehrsmittel!
Die Kampagne “Save the Air – Gemeinsam für eine bessere Luft” wurde von der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz
in Zusammenarbeit mit der Agentur für Presse und Kommunikation ins Leben gerufen.
Die Kampagne "Save the Air" ist die Fortsetzung der vorherigen Kampagne “Aktiv für gute Luft”, welche Im Jahr 2007 ins Leben gerufen wurde, da in unserem Lande die Feinstaubwerte über den gesetzlichen Grenzwerten lagen. Heute ist das Feinstaubproblem (PM10) größtenteils gelöst. Heute bereiten uns die Stickoxidemissionen Schwierigkeiten und es ist notwendig, gemeinsam die NO2-Konzentrationen in der Luft zu senken.
SAVE THE AIR - Gemeinsam für eine bessere Luft
(Produktion: Februar 2020)
WIR ATMEN (Flash Mob)
(Produktion: November 2019)
WIR ATMEN. Gemeinsam für eine bessere Luft
(Produktion: November 2019)
WIR ATMEN: Die Kampagne für eine bessere Luft
(Produktion: November 2019)
Was ist das Stickstoffdioxid?
Das Stickstoffdioxid (NO2) ist ein rötliches Gas mit starkem und stechendem Geruch, welches bei allen Verbrennungsprozessen erzeugt wird und bei erhöhten Konzentrationen ein Risiko für die Gesundheit darstellen kann. Es ist eines der Schadstoffe, die man in der Luft in Stadtbereichen und Vororten findet und wird hauptsächlich von den Emissionen durch den Fahrzeugverkehr und insbesondere durch Dieselfahrzeuge erzeugt.
In den Mobilitätsbereich einzugreifen ist eine große Herausforderung. Dennoch gilt es Maßnahmen zu treffen, um in den betroffenen Gebieten die Grenzwerte einzuhalten. Bei umweltfreundlicheren Verhaltensweisen kann jeder von uns dazu beitragen, die NO2-Konzentration in der Luft des eigenen Wohngebietes zu verringern.
Die Reduzierung der NO2-Konzentration in der Luft um 10% innerhalb 2020, ist das Hauptziel des NO2-Programms 2018-2023, welches von der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz gemeinsam mit den Gemeinden, den Wirtschaftskategorien und den Umweltverbänden ausgearbeitet und von der Landesregierung im Juli 2018 genehmigt wurde. Das Programm sieht vor, die NO2-Emissionen innerhalb 2020 um mindestens 10% zu reduzieren und den Grenzwert innerhalb 2023 für den Gesundheitsschutz einzuhalten. Sollten die getroffenen Maßnahmen nicht ausreichen um die gesetzten Ziele zu erreichen, erlassen die Gemeinden Bozen, Meran, Brixen und Leifers Fahrverbote für bestimmte Kategorien von Verkehrsfahrzeugen, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.
Die neue Herausforderung heißt Stickstoffdioxid (NO2)
(Produktion: Dezember 2018)
Alternative Mobilitätsangebote
Die gefährlichen Stickstoffoxide vermeiden und doch mobil bleiben, das ist die Herausforderung. Um die Bevölkerung zu sensibilisieren und den Kauf von umweltfreundlichen Fahrzeugen zu fördern, hat die Autonome Provinz Bozen mehreren Initiativen gestartet.

Öffentliche Verkehrsmittel, wie Zug und Bus sind eine gute Alternative. Im Portal der öffentlichen Verkehrsmittel finden Sie sämtliche Fahrpläne der öffentlichen Verkehrsmittel.

Green Mobility ist eine von STA AG koordinierte Aktion zur Förderung der E-Mobilität und des Fahrradverkehrs.

"Nachhaltige Mobilität für Eppaner Pendler“ ist ein 3-Jahres-Projekt, welches von der Abteilung Mobilität der Autonomen Provinz Bozen mitfinanziert wird.
Fahrverbote
Die Landesregierung hat landesweit gültige, einheitliche Kriterien für die Anwendung von Fahrbeschränkungen festgelegt.
Die Fahrbeschränkungen werden von den jeweiligen Bürgermeistern erlassen und gelten in der Regel ganzjährig:
- an Werktagen (ausgeschlossen sind Samstag, Sonntag und Feiertage)
- von 7.00 bis 10.00 und von 16.00 bis 19.00 Uhr.
Die Gemeinden können diese Kriterien jedoch in bestimmten Situationen ausweiten (z.B. erhöhtes Verkehrsaufkommen bei Weihnachtsmärkten).
Fristen für das Inkrafttreten von Fahrbeschränkungen für bestimmte Fahrzeugkategorien
Da Fahrbeschränkungen nur angewendet werden sollten, wenn die anderen Maßnahmen nicht ausreichen, ist deren Einführung den Gemeinden überlassen.
Falls eine Gemeinde sich für die Fahrverbote entscheidet, kann die Fahrbeschränkung für folgende Fahrzeugkategorien ab den unten angeführten Zeitpunkten angewandt werden.
Ab dem 01.01.2019
- Alle Fahrzeuge der Euroklasse 0 und 1;
- Dieselfahrzeuge bis Euroklasse 3;
Ab dem 01.01.2022 (Gemeindeverordnung noch nicht erlassen)
- Alle Fahrzeuge der Euroklasse 0 und 1;
- Dieselfahrzeuge bis Euroklasse 4;
Ab dem 01.01.2023 (Gemeindeverordnung noch nicht erlassen)
- Alle Fahrzeuge der Euroklasse 0 und 1;
- Dieselfahrzeuge bis Euroklasse 5.
Die Gemeindeverordnung muss mindestens 6 Monate vor Inkrafttreten der Fahrverbote erlassen werden.
Von den Fahrbeschränkungen ausgenommen sind:
Benzinfahrzeuge ab Euroklasse 2, Gas betriebene Fahrzeuge (LPG und Erdgas), Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, Motorräder und Mopeds, Bau- und landwirtschaftliche Maschinen. Für weitere Ausnahmen siehe die jeweiligen Gemeindeverordnungen.
Zurzeit gelten in den Gemeinden Bozen und Brixen folgenden Fahrbeschränkungen:
Weitere Maßnahmen der Gemeinden zur Verkehrsregelung:
Förderung für den Kauf von Elektrofahrzeugen
Mit Beschluss Nr. 1003 vom 19.09.2017 hat die Landesregierung die Kriterien zur Gewährung von Beiträgen für den Ankauf von Elektrofahrzeugen festgelegt. Weitere Informationen unter folgenden Link
Förderung von Ladesystemen
Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1387 vom 12.12.2017 wurden die Kriterien zur Gewährung von Beiträgen für Ladesysteme für E-Fahrzeuge festgelegt. Weitere Informationen unter folgenden Link
Beiträge zur Entwicklung der Elektromobilität in Südtirol
Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 71 vom 30.01.2018 wurden die Kriterien zur Förderung der Entwicklung der nachhaltigen Mobilität in Südtirol, insbesondere der Elektromobilität, festgelegt. Weitere Informationen unter folgenden Link
Beiträge zur Förderung des Schienentransports
Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 655 vom 13.06.2017 wurden die Kriterien zur Förderung des kombinierten und nicht kombinierten Schienentransports festgelegt. Weitere Informationen unter folgenden Link
Die Autonome Provinz Bozen gewährt Steuerbefreiungen für folgende Fahrzeuge:
- GPL/Methan betriebene Fahrzeuge
- Elektrofahrzeuge
- Fahrzeuge, die mit Hybridantrieb Elektro/Verbrennungsmotor oder mit Wasserstoffantrieb ausgerüstet sind
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Südtiroler Einzugsdienste .
Kontakt: Amt für Luft und Lärm