Lärm durch Straßenverkehr und Eisenbahn
Lärm durch Straßenverkehr
Lärm durch Straßenverkehr wirkt störend auf den Menschen.
Die geltenden Bestimmungen sehen zwar vor, dass die Lärmemissionen der Fahrzeuge bereits bei der Zulassung geregelt werden, doch aufgrund der starken Verkehrszunahme wurde dieser positive Effekt wieder aufgehoben. Der Straßenverkehr hat in den letzten Jahren stark zugenommen und somit auch der Lärm: Lärmbelastung durch Straßenverkehr ist ein sehr aktuelles Thema!
Die Autonome Provinz Bozen, das zuständige Amt für die Verwaltung der Staats- und Landesstraßen in Südtirol, hat die Lärmkarte und den Aktionsplan für Straßen, die ein Verkehrsaufkommen von über 3.000.000 Fahrzeugen/Jahr aufweisen, ausgearbeitet.
Reifenwechsel: Ja zu leiseren Reifen
(Produktion: April 2022)
Motorradlärm
Das Amt für Luft und Lärm hat in Zusammenarbeit mit der Abteilung Straßendienst eine Untersuchung über den Motorradlärm auf den Passstraßen durchgeführt.
Dabei wurde der Einfluss der Motorräder auf die Lärmentwicklung entlang der Passstraßen erhoben.
Untersucht wurde auch, ob ein Verbot für Motorräder mit einem Standgeräusch über 95 dB(A) hilfreich wäre, um den Lärm auf den Passstraßen zu reduzieren.
Die Ergebnisse finden Sie in folgender Studie:
Die Lärmkarte
Die Lärmkarte ist eine grafische Darstellung der Lärmpegel und ist die Entscheidungsgrundlage für die Planung von Maßnahmen zur Lärmbekämpfung. Die Lärmkarte liefert nicht nur dem Bürger eine klare und schnelle Auskunft, sondern stellt auch eine wertvolle Grundlage für Planer, Urbanistiker und Gemeinden dar, um die zukünftige Entwicklung der Wohngebiete zu planen.
Wir empfehlen für die Öffnung der Lärmkarte die Verwendung von Firefox, Chrome, Safari, Edge, Opera und allen anderen HTML5 unterstützenden Browsern.
Der Aktionsplan
Der Aktionsplan beinhaltet die Kriterien für die Erstellung der Maßnahmenpakete zur Lärmbekämpfung und die technischen Maßnahmen.
Berechnung des theoretischen Straßenlärms
Das Amt für Luft und Lärm ist eine der ersten Einrichtungen, die für die Bürger ein Informationssystem über die Lärmbelastung ausgearbeitet hat.
Jeder Bürger hat die Möglichkeit, eine vorläufige Lärmberechnung des eigenen Gebäudes vorzunehmen. Durch die Eingaben einiger Standards, welche die Eigenschaften der Straße betreffen (Straßentyp, Straßenoberfläche oder Verkehrsaufkommen), die zulässige Geschwindigkeit und der Abstand zum Empfänger, kann der theoretische Straßenlärm berechnet werden. Die damit erzielten Ergebnisse sind somit nur als Richtwerte anzusehen, da die Berechnung keine Abschirmung durch topographische oder bauliche Gegebenheiten berücksichtigt. Auch Mehrfachreflexionen, die zwischen parallelen, reflektierenden Stützmauern bzw. Gebäuden auftreten, werden nicht eingerechnet..
Gesetzliche Bestimmungen bezüglich Straßenverkehrslärm
- Landesgesetz vom 05.12.2012, Nr. 20:
"Bestimmungen zur Lärmbelastung" - Legislativdekret vom 19.08.2005, Nr. 194: (Externer Link)
“Attuazione della direttiva 2002/49/CE relativa alla determinazione e alla gestione del rumore ambientale", welches sich zum Ziel setzt, die negativen Folgen des Umgebungslärms zu vermeiden, vorzubeugen und zu reduzieren. - Dekret des Präsidenten der Republik vom 30.03.2004, Nr. 142: (Externer Link)
“Disposizioni per il contenimento e la prevenzione dell’inquinamento acustico derivante dal traffico veicolare”, setzt die Lärmgrenzwerte bezüglich der Immissionen fest.
Zuglärm
Der Zuglärm hat durch den kontinuierlichen Anstieg des Verkehrsaufkommens stetig zugenommen und gehört mittlerweile zu den größten Umweltproblemen in den dicht besiedelten Gebieten. Lärmmessungen entlang der Strecke Salurn - Brenner ergeben vor allem in den Nachtstunden deutliche Grenzwertüberschreitungen. Der Grund liegt darin, dass vor allem in der Nacht viele Güterzüge fahren, die deutlich mehr Lärm produzieren als Passagierzüge. Weiters hängt der Zuglärm auch von der gefahrenen Geschwindigkeit, dem Unterbau und der Schiene ab.
Mit dem Dekret des Präsidenten der Republik 18.11.1998, Nr. 459 (Externer Link) wurden 1998 in Italien die Lärmgrenzwerte für den Zugverkehr festgelegt. Mit dem Ministerialdekret vom 29.11.2000 wurde dann den zuständigen Betreibern die Ausarbeitung der entsprechenden Sanierungspläne vorgeschrieben. Zuständig für die Einhaltung der Grenzwerte entlang der Brennereisenbahnstrecke ist die Eisenbahngesellschaft RFI AG (Rete Ferroviaria Italiana).
Um diese Sanierung voranzutreiben hat die Landesregierung mehrere Einvernehmensprotokolle mit RFI abgeschlossen und die Eingriffe, die anhand einer durch objektive Kriterien erstellten Prioritätenliste ausgewählt worden sind, zu 20% mitfinanziert. Im Februar 2008 wurden in den Gemeinden Leifers, Kurtinig, Klausen, Brixen, Franzensfeste, Wiesen-Pfitsch (Sterzing) und Gossensass (Brenner) Lärmschutzwände mit einer Gesamtlänge von 7,8 km errichtet.
2012 ist die Lärmschutzwand in der Gemeinde Wiesen Pfitsch/Maibad errichtet worden.
2021/2022 sind die Lärmschutzwände in Klausen, Gossensass und Brixen fertiggestellt worden.
Neue Lärmschutzwand für Bozen
Rentsch ist nun besser vor Lärm geschützt. Dank der Lärmschutzwand hat sich die Lebensqualität und die nächtliche Ruhe der Anrainer verbessert.
Die technischen Daten:
Die Lärmschutzwand in Rentsch ist 208 m lang und 5 m hoch.
Die Arbeiten für die Errichtung der Lärmschutzwand in der Schlachthofstraße/Pfannenstielweg sind im Gange.
Erste ortsfeste Lärmmessstation in Salurn
Dank der Zusammenarbeit und der Bereitschaft der Gemeinde Salurn und Rete Ferroviaria Italiana (Gruppo FS), hat die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz die erste ortsfeste Messstation entlang der Brenner-Eisenbahnlinie installiert.
Die Messstation erfasst den Zuglärm, sowie die Länge und die Geschwindigkeit der vorbeifahrenden Züge. Die von der Station aufgezeichneten Daten können online in Echtzeit abgelesen werden und geben nicht nur Aufschluss über den mittleren Geräuschpegel am Tag und in der Nacht, sondern auch über die Anzahl der durchfahrenden Züge. Die Daten der Messstation bestätigen den rückläufigen Trend der Lärmbelastung durch den Schienenverkehr.
Zuglärm: erste fixe Messstation in Salurn
(Produktion: November 2022)
Gesetzliche Bestimmen bezüglich Zuglärm:
- Dekret des Präsidenten der Republik vom 18.11.1998, Nr. 459: (Externer Link) "Regolamento recante norme in materia di inquinamento acustico derivante da traffico ferroviario"
- Legislativdekret vom 19.08.2005, Nr. 194: (Externer Link) “Attuazione della direttiva 2002/49/CE relativa alla determinazione e alla gestione del rumore ambientale", welches sich zum Ziel setzt, die negativen Folgen des Umgebungslärm zu vermeiden, vorzubeugen und zu reduzieren.
Rechtsgrundlagen: Nehmen Sie Einsicht in die Gesetzgebung
Kontakt: Amt für Luft und Lärm