Beiträge
Beiträge für Private, Kondominien und Unternehmen
Um die energetische Sanierung von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu fördern, gewährt das Land Südtirol Beiträge für Private, Kondominien und Unternehmen für Maßnahmen, die auf dem Landesgebiet durchgeführt werden.
Die Beitragsanträge können vom 1. Januar bis zum 31. Mai des Jahres gestellt werden, in dem die Arbeiten beginnen, auf jedem Fall aber vor Beginn der Arbeiten. Der Beitrag kann nicht mit Beiträgen kumuliert werden, die vom Staat (z. B. Steuerabzüge), anderen Landgesetzen oder anderen Gesetzen zu Lasten des Landeshaushaltes gewährt werden.
Beiträge für die Öffentliche Verwaltung
Um die Rolle der öffentlichen Verwaltung zu stärken, wurde bereits 2018 die Möglichkeit der Kumulierung der Landesbeiträge mit der Finanzierung öffentlicher Arbeiten eingeführt, die in den Artikeln 3 und 5 des Landesgesetzes Nr. 27 vom 11. Juni 1975 und nachfolgenden Änderungen vorgesehen ist.
Ab 2020 wurde auch die Kumulierbarkeit mit dem Conto Termico (DM 16. Februar 2016) eingeführt. Mit dieser Neuerung wird die Gesamtfinanzierung für energetische Sanierungsmaßnahmen in öffentlichen Gebäuden erhöht und somit die öffentliche Verwaltung unterstützt.
Beiträge für Private und öffentliche Verwaltungen
Beiträge für Unternehmen
Beiträge für Elektrifizierung
Beiträge für Sensibilisierungsmaßnahmen
Beiträge für Fernwärmesysteme - Erweiterung der Verteilinfrastruktur
Beiträge für Fernwärmesysteme - Optimierung der Energieeffizienz
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag: von 08.30 bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Amt für Energie und Klimaschutz
Mendelstraße 33, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 47 20
E-Mail: energie@provinz.bz.it
PEC: energie.energia@pec.prov.bz.it
Kontakt: Amt für Energie und Klimaschutz