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Beiträge für Private und öffentliche Verwaltungen
Beiträge für Unternehmen
Beiträge für Fernwärmesysteme
Beiträge für Elektrifizierung
Beiträge - Vorhaben in den Bereichen Energie, Umwelt- und Klimaschutz
Technische Beratung für die Landesbeiträge
Parteienverkehr
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag: von 08.30 bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Sitz in Bozen
Amt für Energie und Klimaschutz
Mendelstraße 33, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 47 20
E-Mail: energie@provinz.bz.it
PEC: energie.energia@pec.prov.bz.it
Außenstellen
Amtssitz und Öffnungszeiten der Außenstellen
Hinweis: Aufgrund von Covid-19 ist die Öffnung der Außenstellen vorübergehend ausgesetzt
Die Optimierung der Energieeffizienz ist, neben der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen und der Reduzierung der Treibhausgasemissionen, die wichtigste der drei Säulen der Südtiroler Klimaschutzstrategie Klimaplan Energie Südtirol-2050 und der energetischen Strategie der Europäischen Union.
In Südtirol wird die Hälfte des Gesamtenergieverbrauchs für Heizung und Warmwasser für den Hausgebrauch verwendet.
Aus diesem Grund bemüht sich das Land Südtirol durch die Gewährung von Beiträgen für die energetische Sanierung die Quote der sanierten öffentlichen und privaten Gebäude Jahr für Jahr zu erhöhen.
Beiträge für Privatpersonen, Kondominien und Unternehmen
Um die energetische Sanierung von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu fördern, gewährt das Land Südtirol Beiträge an Privatpersonen, Kondominien und Unternehmen für Maßnahmen, die in Südtirol durchgeführt werden.
Die Beitragsanträge können vom 1. Januar bis zum 31. Mai des Jahres gestellt werden, in dem die Arbeiten beginnen, auf jedem Fall aber vor Beginn der Arbeiten. Der Beitrag kann nicht mit Beiträgen kumuliert werden, die vom Staat (z. B. Steuerabzüge), anderen Landgesetzen oder anderen Gesetzen zu Lasten des Landeshaushalts gewährt werden.
- Informationsbroschüre Energieaudit
- Informationsbroschüre hydraulischer Abgleich
- Informationsbroschüre Wärmepumpe mit Photovoltaikanlagen
- Informationsbroschüre Lüftungsanlagen
- Informationsbroschüre für Private
- Informationsbroschüre für Unternehmen
- Informationsbroschüre für Kondominien
Superbonus 110%
Mit dem Gesetzesdekret „Rilancio“, welches am 17. Juli 2020 in das Gesetz Nr. 77 umgewandelt worden ist, hat die italienische Regierung den Superbonus ins Leben gerufen. Die Steuererleichterung in Höhe von 110%, betrifft Maßnahmen, die zwischen dem 1. Juli 2020 und 31. Dezember 2021 durchgeführt werden.
Superbonus 110% und das Servicepaket der KlimaHaus Agentur. Weitere Auskünfte >>
Energie-Check für Kondominien. Weitere Auskünfte >>
Diese Maßnahme ist ein Anreiz für Mehrfamilienhäuser, einen Energie-Check durchzuführen, um die Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit einer Energiesanierung zu bewerten und zu überprüfen, ob dadurch die Voraussetzungen für den Erhalt des entsprechenden Superbonus von 110 Prozent gegeben sind. Wenn die Überprüfung ergibt, dass die Bedingungen für den Superbonus von 110 Prozent nicht eingehalten werden und die Sanierung nicht gemacht wird, bekommen die Wohnungsbesitzer 80 Prozent der Kosten für die Energieüberprüfung rückvergütetet.
Beiträge für die Öffentliche Verwaltung
Um die Rolle der öffentlichen Verwaltung zu stärken, wurde bereits 2018 die Möglichkeit der Kumulierung der Landesbeiträge mit der Finanzierung öffentlicher Arbeiten eingeführt, die in den Artikeln 3 und 5 des Landesgesetzes Nr. 27 vom 11. Juni 1975 und nachfolgenden Änderungen vorgesehen ist.
Ab 2020 wurde auch die Kumulierbarkeit mit dem Conto Termico (DM 16. Februar 2016) eingeführt. Mit dieser Neuerung wird der Anteil der Gesamtfinanzierung zur Unterstützung der öffentlichen Verwaltung für energetische Sanierungsmaßnahmen in öffentlichen Gebäuden erhöht.
Kontakt: Amt für Energie und Klimaschutz