Herkömmlicher Umgang mit Regenwasser

In der Natur fließt zumeist nur ein geringer Teil des Regenwassers oberflächlich ab. Der Großteil des Wassers kann an Ort und Stelle verdunsten oder wird vom Oberboden aufgenommen und gespeichert bzw. sickert in den Untergrund und trägt so zur Grundwasserneubildung bei. Dieser Vorgang ist kennzeichnend für den natürlichen Wasserkreislauf. Man kann davon ausgehen, dass bei unbefestigten und mit Vegetation bedeckten Flächen in der Regel lediglich 0% bis etwa 20% des gefallenen Niederschlages auf den Oberflächen zum Abfluss kommen.

Im Falle von befestigten Flächen wie z.B. bei Dächern, asphaltierten oder betonierten Flächen muss hingegen mit einem Abflussanteil von über 90% gerechnet werden. Dementsprechend gering sind dann die Verdunstung und die Grundwasserneubildung. Man spricht in diesem Falle von einem gestörten Wasserkreislauf.

Die folgende Abbildung stellt den Wasserhaushalt befestigter und unbefestigter Flächen schematisch gegenüber.

Die herkömmliche Siedlungsentwässerung sieht die schnellstmögliche Ableitung aller Regenwasserabflüsse von den weitestgehend versiegelten Flächen unabhängig von ihrer Verschmutzung vor. Das Regenwasser wird je nach örtlichen Verhältnissen entweder mit einer eigenen Regenwasserkanalisation (Trennkanalisation) oder zusammen mit dem Schwarzwasser mit der sog. Mischkanalisation abgeführt.

Die zunehmende Versiegelung der Landschaft durch die Bebauung bringt folgende Beeinträchtigungen mit sich:

  • Der Wasserhaushalt von Fließgewässern wird gestört
  • Die Fließgewässer werden verschmutzt
  • Die Kanäle sind bei Regenwetter überlastet
  • Der lokale Grundwasserhaushalt wird gestört
  • Das Kleinklima verschlechtert sich
  • Die Regenwasserentsorgung ist kostenintensiv.

Rechtsgrundlagen: Nehmen Sie Einsicht in die Gesetzgebung

Kontakt: Amt für Gewässerschutz