Nutzung von Trinkwasser

Nutzung von Trinkwasser
Inneres einer Trinkwasserquellstube (Foto Landesagentur für Umwelt, Amt für nachhaltige Gewässernutzung, 2013)

Die Nutzung des Wassers zur Versorgung der Menschen mit Trinkwasser hat in Südtirol Vorrang gegenüber allen anderen Nutzungen. Diese werden nur genehmigt, wenn das Wasservorkommen ausreichend ist und die Qualität des Trinkwassers nicht beeinträchtigt wird.

Die Gemeinden sind für den Trinkwasserversorgungsdienst auf ihrem Gemeindegebiet verantwortlich. Sie organisieren diesen Dienst, um im Gemeindegebiet eine effiziente und wirtschaftliche Versorgung durch Rationalisierung und sparsamen Umgang mit den vorhandenen Wasservorkommen zu gewährleisten.

Die Wasserkonzession für die öffentlichen Trinkwasserleitungen wird den Gemeinden erteilt. Sie können aber den Trinkwasserversorgungsdienst, auch für Teilgebiete der Gemeinde, mit einer Konvention anderen Betreibern übertragen. In diesem Fall trägt der Betreiber die Verantwortung für den Trinkwasserversorgungsdienst in dem ihm zugewiesenen Gebiet und die Wasserkonzession wird dem Betreiber des Trinkwasserversorgungsdienstes, beschränkt auf die Dauer der Konvention, erteilt bzw. übertragen. Bei Auflösung der Konvention aus jedwedem Grund fällt die Wasserkonzession an die Gemeinde zurück.

Die öffentliche Trinkwasserversorgung wird von hygienischen Bestimmungen, baulichen Normen und wasserrechtlichen Richtlinien geregelt.

Die hygienischen Bestimmungen sind durch EU- Richtlinien und entsprechende nationale Gesetze festgelegt und deren Einhaltung wird in erster Linie von den einzelnen Gesundheitsbezirken (Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit) kontrolliert.

Der Anlagenbau im Trinkwasserbereich hängt von den Rahmenbedingungen und Zielsetzungen der Trinkwasserversorgung ab, wie etwa die Anzahl der versorgten Einwohner, vorhanden Wasserbezugsquellen, Transport- und Speicherkapazitäten, Qualitätsanforderungen usw.
Die großen Unterschiede der einzelnen Trinkwasserleitungen machen eine individuelle Planung notwendig. Allgemeine Vorgaben sind in den Richtlinien für Qualitätsstandards bei Planung, Bau und Betrieb von Trinkwasserleitungen.

Am Anfang einer Trinkwasserversorgungsanlage stehen die Wasserbezugsquellen, wie Quellen, Tiefbrunnen, Oberflächenwasserfassungen, die das notwendige Rohwasser für die Versorgung liefern müssen. Die entsprechenden Wasserableitungen stellen einen Eingriff in den allgemeinen Wasserkreislauf und in den örtlichen Wasserhaushalt dar. Da zudem das Wasser in Italien prinzipiell ein öffentliches Gut ist, unterliegen die Wasserableitungen für Trinkwasser den geltenden Gesetzen zur Erteilung einer Wasserkonzession.

  • L.G. vom 18.06.2002 Nr. 8
    Bestimmungen über Gewässer
  • L.G. vom 30.09.2005 Nr. 7
    Bestimmungen auf dem Gebiet der Nutzung öffentlicher Gewässer
  • Dekr. des Landeshauptmanns vom 20.03.2006 Nr. 12
    Verordnung über den Trinkwasserversorgungsdienst
  • Dekr. des Landeshauptmanns vom 24.07.2006 Nr. 35
    Verordnung über die Trinkwasserschutzgebiete
  • Beschluss der Landesregierung vom 04.02.2008 Nr. 333
    Trinkwasserversorgungsdienst - Richtlinien zur Durchführung von internen Qualitätskontrollen
  • Beschluss der Landesregierung vom 30.06.2008 Nr. 2320
    Technische Richtlinien für den Bau, die Führung und Wartung von Vertikal- und Horizontalbrunnen sowie für die Niederbringung von Tiefbohrungen
  • Dekr. des Abteilungsdirektors vom 25.07.2017 Nr. 14252
    Richtlinien für Qualitätsstandards bei Planung, Bau und Betrieb von Trinkwasserleitungen

Formulare

Wasser - Trinkwasserableitung

Die Gewässer stellen ein öffentliches Gut dar. Jeder, der sie ableiten und benutzen will, muss dafür eine entsprechende Genehmigung von Seiten der zuständigen Verwaltungsbehörde einholen, die sog....

Rechtsgrundlagen: Nehmen Sie Einsicht in die Gesetzgebung

Kontakt: Amt für nachhaltige Gewässernutzung