Beiträge

Beiträge für den Austausch alter Holzheizungen >=35 kW

Eigentümer bestehender Heizungsanlagen (Baujahr 2003 oder früher), die mit Holz befeuert werden und deren Leistung zwischen 35 und 500 kW liegt, können wenn die Heizungsanlage ersetzt werden muss, einen zusätzlichen Beitrag zu...

Beiträge für den Bau von Kanalisationen, Kläranlagen und für Maßnahmen zum Schutz der Gewässer

Artikel 54 Absätze 1 und 2 des Landesgesetzes vom 18. Juni 2002, Nr. 8, sieht vor, dass den Gemeinden, deren Verbänden, den Bezirksgemeinschaften, den Sonderbetrieben und den Kapitalgesellschaften mit vorwiegend öffentlicher...

Beiträge für Erdgas-Kleintankstellen

Die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz gewährt Beiträge an Private (physische Personen und Vereinigungen, die keine unternehmerischen Tätigkeiten ausüben), Betriebe (physische oder juridische Personen) und...

Energie - Beiträge für Sensibilisierungsmaßnahmen im Bereich Energie, Umwelt- und Klimaschutz

Das Land Südtirol gewährt Beiträge für Sensibilisierungsmaßnahmen in den Bereichen Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energiequellen sowie Umwelt- und Klimaschutz im Ausmaß von höchstens 60% der zugelassenen...

Abfall - Beiträge für die Errichtung von Abfallbewirtschaftungsanlagen und -maßnahmen

Artikel 12 Absätze 1 und 2 des Landesgesetzes vom 26. Mai 2006, Nr. 4, sieht vor, dass den Gemeinden, deren Verbänden, den Bezirksgemeinschaften, den Sonderbetrieben und den Kapitalgesellschaften mit mehrheitlicher Beteiligung der...

Energie - Beiträge für Stromverteiler-Unternehmen

Das Land gewährt Beiträge an Stromverteilerunternehmen für folgende Maßnahmen: neue Stromanschlüsse von Almen und Schutzhütten, sofern nicht eine wirtschaftlich günstigere und umweltfreundlichere...

Anträge und Erklärungen, die bei der Landesverwaltung auf elektronischem Wege eingereicht werden, sind gültig, sofern sie mindestens eine der folgenden Anforderungen erfüllen: (1)

  1. Unterzeichnung mit digitaler Unterschrift
  2. Identifikation des Benutzers/der Benutzerin, je nach vorgeschriebener Mindestsicherheitsanforderung, durch Bürgerkarte (CNS), elektronischen Personalausweis (CIE), öffentliches System für digitale Identität (SPID) oder eIDAS (electronic IDentification Authentication and Signature)
  3. Unterzeichnung mit eigenhändiger Unterschrift und Einreichung mit einer Kopie des Erkennungsausweises.

Anmerkung: Die Formulare, welche an die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz auf elektronischem Wege eingereicht werden, sind im PDF/A-Format zu senden. Alle Formulare der Umweltagentur sind im digital ausfüllbaren PDF-Format abrufbar.


(1) Rechtsgrundlagen:
Art. 22, Absatz 9, des Dekretes des Landeshauptmanns vom 28. März 2022, Nr. 9: Verordnung zur Protokollierung und zum elektronischen Dokument.


Informationsblatt Art. 13 zum personenbezogenen Datenschutz (General Data Protection Regulation - GDPR 2016/679)