Fahrbeschränkungen

Stickstoffdioxid | Mobilitätsangebote | Luftqualität

Die Landesregierung hat landesweit gültige, einheitliche Kriterien für die Anwendung von Fahrbeschränkungen festgelegt.
Die Fahrbeschränkungen werden von den jeweiligen Bürgermeistern erlassen und gelten in der Regel ganzjährig:
- an Werktagen (ausgeschlossen sind Samstag, Sonntag und Feiertage)
- von 7.00 bis 10.00 und von 16.00 bis 19.00 Uhr.

Die Gemeinden können diese Kriterien jedoch in bestimmten Situationen ausweiten (z.B. erhöhtes Verkehrsaufkommen bei Weihnachtsmärkten).

Fristen für das Inkrafttreten von Fahrbeschränkungen für bestimmte Fahrzeugkategorien
Da Fahrbeschränkungen nur angewendet werden sollten, wenn die anderen Maßnahmen nicht ausreichen, ist deren Einführung den Gemeinden überlassen.
Falls eine Gemeinde sich für die Fahrverbote entscheidet, kann die Fahrbeschränkung für folgende Fahrzeugkategorien ab den unten angeführten Zeitpunkten angewandt werden.

Bis 31.12.2023
- Alle Fahrzeuge der Euroklasse 0 und 1;
- Dieselfahrzeuge der Euroklasse 2 und 3;
Ab dem 01.01.2024 (Gemeindeverordnung noch nicht erlassen)
- Alle Fahrzeuge der Euroklasse 0 und 1;
- Dieselfahrzeuge der Euroklasse 2, 3 und 4;
Ab dem 01.01.2026 (Gemeindeverordnung noch nicht erlassen)
- Alle Fahrzeuge der Euroklasse 0 und 1;
- Dieselfahrzeuge der Euroklasse 2, 3, 4 und 5.

Die Gemeindeverordnung muss mindestens 6 Monate vor Inkrafttreten der Fahrverbote erlassen werden.

Von den Fahrbeschränkungen ausgenommen sind:
Benzinfahrzeuge ab Euroklasse 2, Gas betriebene Fahrzeuge (LPG und Erdgas), Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, Motorräder und Mopeds, Bau- und landwirtschaftliche Maschinen. Für weitere Ausnahmen siehe die jeweiligen Gemeindeverordnungen.


Zurzeit gelten in den Gemeinden Bozen und Brixen folgenden Fahrbeschränkungen:

Fahrbeschränkungen - Bozen

Fahrbeschränkungen - Brixen

 

Weitere Maßnahmen der Gemeinden zur Verkehrsregelung:

VBZ St. Jakob/Leifers

 

Fahrzeug: EURO-Klasse und Betriebsart

Was ist das Stickstoffdioxid?

Das Stickstoffdioxid (NO2) ist ein rötliches Gas mit starkem und stechendem Geruch, welches bei allen Verbrennungsprozessen erzeugt wird und bei erhöhten Konzentrationen ein Risiko für die Gesundheit darstellen kann. Es ist eines der Schadstoffe, die man in der Luft in Stadtbereichen und Vororten findet und wird hauptsächlich von den Emissionen durch den Fahrzeugverkehr und insbesondere durch Dieselfahrzeuge erzeugt.

In den Mobilitätsbereich einzugreifen ist eine große Herausforderung. Dennoch gilt es Maßnahmen zu treffen, um in den betroffenen Gebieten die Grenzwerte einzuhalten. Bei umweltfreundlicheren Verhaltensweisen kann jeder von uns dazu beitragen, die NO2-Konzentration in der Luft des eigenen Wohngebietes zu verringern.

Die Verringerung der NO2-Konzentration in Südtirol, ist das Hauptziel des NO2-Programms - Aktualisierung 2023, welches von der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz gemeinsam mit den Gemeinden, den Wirtschaftskategorien und den Umweltverbänden ausgearbeitet und von der Landesregierung im März 2023 genehmigt wurde. Das Programm sieht vor, die NO2-Grenzwert  für den Gesundheitsschutz einzuhalten, und die NOx-Emissionen weiter zu senken, um die Umsetzung künftiger neuer Grenzwerte, die möglicherweise strenger sein werden als die derzeitigen, zu erleichtern. Sollten die getroffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um die geltenden Grenzwerte zu gewährleisten, erlässt die Gemeinde Bozen Fahrbeschränkungen für bestimmte Kategorien von Verkehrsfahrzeugen, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.

Alternative Mobilitätsangebote

Die gefährlichen Stickstoffoxide vermeiden und doch mobil bleiben, das ist die Herausforderung. Um die Bevölkerung zu sensibilisieren und den Kauf von umweltfreundlichen Fahrzeugen zu fördern, hat die Autonome Provinz Bozen mehreren Initiativen gestartet.

Auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen

Öffentliche Verkehrsmittel, wie Zug und Bus sind eine gute Alternative. Im Portal der öffentlichen Verkehrsmittel finden Sie sämtliche Fahrpläne der öffentlichen Verkehrsmittel.

Green mobility

Green Mobility ist eine von STA AG koordinierte Aktion zur Förderung der E-Mobilität und des Fahrradverkehrs.

Eppan - Mobilität für Pendler

"Nachhaltige Mobilität für Eppaner Pendler“ ist ein 3-Jahres-Projekt, welches von der Abteilung Mobilität der Autonomen Provinz Bozen mitfinanziert wird.

Förderung für den Kauf von Elektrofahrzeugen
Mit Beschluss Nr. 1003 vom 19.09.2017 hat die Landesregierung die Kriterien zur Gewährung von Beiträgen für den Ankauf von Elektrofahrzeugen festgelegt. Weitere Informationen unter folgenden Link

Förderung von Ladesystemen
Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1387 vom 12.12.2017 wurden die Kriterien zur Gewährung von Beiträgen für Ladesysteme für E-Fahrzeuge festgelegt. Weitere Informationen unter folgenden Link

Beiträge zur Entwicklung der Elektromobilität in Südtirol
Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 71 vom 30.01.2018 wurden die Kriterien zur Förderung der Entwicklung der nachhaltigen Mobilität in Südtirol, insbesondere der Elektromobilität, festgelegt. Weitere Informationen unter folgenden Link

Beiträge zur Förderung des Schienentransports
Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 655 vom 13.06.2017 wurden die Kriterien zur Förderung des kombinierten und nicht kombinierten Schienentransports festgelegt. Weitere Informationen unter folgenden Link

Die Autonome Provinz Bozen gewährt Steuerbefreiungen für folgende Fahrzeuge:
- GPL/Methan betriebene Fahrzeuge
- Elektrofahrzeuge
- Fahrzeuge, die mit Hybridantrieb Elektro/Verbrennungsmotor oder mit Wasserstoffantrieb ausgerüstet sind

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Südtiroler Einzugsdienste .


 

Kontakt: Amt für Luft und Lärm