Genehmigung von lärmintensiven Anlagen

Genehmigung von lärmintensiven Anlagen
Schottergrube (Foto: Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz)

Für Betriebe, welche laute Arbeiten ausüben oder besonders lärmintensive Anlagen benützen, ist eine Genehmigung durch die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz erforderlich. Das Amt für Luft und Lärm erlässt ein Gutachten an die zuständige Gemeinde, anhand einer Bewertung der Lärmeinwirkung, welche von einem Techniker erstellt wurde.

Besonders lärmintensive Anlagen und Infrastrukturen sind die Wasserkraftwerke, die Windkraft-, Abfallentsorgungs-, Beton-, Lüftungs-, Klima- und Kühl-, Brech- und Sortieranlagen, die Flug-, Eisenbahn- und Straßeninfrastrukturen und andere öffentliche Verkehrssysteme, fest eingebaute Motoren, handwerkliche und industrielle Tätigkeiten und die Diskotheken.

Nähere Angaben über die Beschreibung der Anlagen, für welche eine Genehmigung vom Amt für Luft und Lärm vorgesehen ist, sind im "Verzeichnis der Anlagen, welche der Lärmeinwirkungsbewertung unterliegen (Anhang B)", des Landesgesetz vom 5. Dezember 2012, Nr. 20 (Externer Link), "Bestimmungen zur Lärmbelastung" aufgelistet.

Für die Errichtung von neuen besonders lärmintensiven Anlagen oder die wesentliche Änderung von bereits bestehenden Anlagen, muss bei der Gemeinde, zusammen mit dem Antrag auf Ausstellung der Baukonzession beziehungsweise mit den vom Gesetz vorgesehenen Bewilligungen, eine Bewertung der Lärmeinwirkung eingereicht werden, mit der die Einhaltung des Planungsgrenzwertes nachgewiesen wird. Die Gemeinde muss eine für die Erlassung der Baukonzession bindende Stellungnahme über das Projekt beim Amt für Luft und Lärm anfordern, welches sich innerhalb von 60 Tagen äußert.

Bei der Inbetriebnahme von Anlagen ohne die vorgeschriebene Genehmigung durch das Amt für Luft und Lärm und bei Nichteinhaltung der im Gutachten enthaltenen Vorschriften, werden verwaltungsrechtliche Geldbußen verhängt.

Formulare

Lärm - Genehmigung von lärmintensiven Anlagen

Für besonders lärmintensive Anlagen wie, Wasserkraftwerke, Windkraft-, Abfallentsorgungs-, Beton-, Lüftungs-, Klima- und Kühl-, Brech- und Sortieranlagen, Flug-, Eisenbahn- und Straßeninfrastrukturen und andere...

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Kontakt:
Amt für Luft und Lärm