Trockenreinigung - Ermächtigung der Emissionen

Trockenreinigung - Ermächtigung der Emissionen
Waschmaschine (Foto: MorgueFile)

Alle Trockenreinigungsbetriebe mit geschlossenem Zyklus für Stoffe und Lederwaren, mit Ausnahme der Pelzmäntel, müssen vor der Aufnahme ihrer Tätigkeiten eine allgemeine Genehmigung der Emissionen beantragen.

Die verantwortliche Person der Trockenreinigung muss beim Amt für Luft und Lärm eine Anfrage für die allgemeine Genehmigung der Emissionen einreichen. Bei Inbetriebnahme von neuen Maschinen muss um die Aktualisierung der allgemeinen Genehmigung der Emissionen angefragt werden.

Die verantwortliche Person der Anlage muss die Unterlagen über die täglichen Registrierungen und die Aufstellung der Lösungsmittel beim Standort der betroffenen Anlage aufbewahren.

Gesetzliche Bestimmungen:

 

 

Die Details und Formulare sind auf folgendem Link erhältlich.

Genehmigung der Emissionen von Trockenreinigungen für neue Anlagen mit geschlossenem Zyklus

Die verantwortliche Person von neuen Anlagen mit geschlossenem Zyklus für die Trockenreinigung von Stoffen und Lederwaren, mit Ausnahme der Pelzmäntel, müssen vor Inbetriebnahme der Anlagen die allgemeine Genehmigung der Emissionen...

Rechtsgrundlagen: Nehmen Sie Einsicht in die Gesetzgebung
Kontakt:
Amt für Luft und Lärm