Dienste und Formulare - Umweltprüfungen


Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Die Umweltverträglichkeitsprüfung, kurz UVP, ist ein Instrument des vorsorgenden Umweltschutzes bei großen Vorhaben. Die UVP bewertet die wesentlichen Auswirkungen eines Projekts auf die Umwelt und das kulturelle Erbe. Der...

Integrierte Umweltermächtigung IPPC

IPPC (Integrated Pollution Prevention and Control) ist eine Strategie der EU zur Vermeidung und Verminderung der Verschmutzungen in Luft, Wasser und Boden durch neue und bestehende industrielle und landwirtschaftliche Tätigkeiten mit hohem...

UVP, SUP, Screening, IPPC - aktuelle Veröffentlichungen

Auf der Seite "UVP, SUP, Screening, IPPC - aktuelle Veröffentlichungen", der Webseite der Landesagentur für Umwelt, findet sich ein Verzeichnis der aktuell veröffentlichten Projekte und Programme, die einer...

Strategische Umweltprüfung (SUP)

Die strategische Umweltprüfung (SUP) ist ein Instrument zur Einbeziehung von Umwelterwägungen bei der Ausarbeitung von Plänen und Programmen, welche erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können. Einer...

Sammelgenehmigungsverfahren - Umweltverträglichkeitsprüfung

Das Sammelgenehmigungsverfahren hat den Zweck der fachübergreifenden Begutachtung von Anträgen und dient zur Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens. Anstelle von Einzelgutachten der im folgenden angeführten Ämter wird in der...

Anträge und Erklärungen, die bei der Landesverwaltung auf elektronischem Wege eingereicht werden, sind gültig, sofern sie mindestens eine der folgenden Anforderungen erfüllen: (1)

  1. Unterzeichnung mit digitaler Unterschrift
  2. Identifikation des Benutzers/der Benutzerin, je nach vorgeschriebener Mindestsicherheitsanforderung, durch Bürgerkarte (CNS), elektronischen Personalausweis (CIE), öffentliches System für digitale Identität (SPID) oder eIDAS (electronic IDentification Authentication and Signature)
  3. Unterzeichnung mit eigenhändiger Unterschrift und Einreichung mit einer Kopie des Erkennungsausweises.

Anmerkung: Die Formulare, welche an die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz auf elektronischem Wege eingereicht werden, sind im PDF/A-Format zu senden. Alle Formulare der Umweltagentur sind im digital ausfüllbaren PDF-Format abrufbar.


(1) Rechtsgrundlagen:
Art. 22, Absatz 9, des Dekretes des Landeshauptmanns vom 28. März 2022, Nr. 9: Verordnung zur Protokollierung und zum elektronischen Dokument.


Informationsblatt Art. 13 zum personenbezogenen Datenschutz (General Data Protection Regulation - GDPR 2016/679)