Wassernutzung

Wassernutzung
(Foto: Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz)

Unsere Wasserressourcen werden von den Niederschlägen gespeist, die in Südtirol jährlich eine Wassermenge von etwa 5.000 Mio. m³ ausmachen. Der Wasserverbrauch kann wie folgt aufgeteilt werden:

  • Landwirtschaft: 150 Mio. m³ 3%

  • Industrie: 50 Mio. m³ 1%

  • Trinkwasser: 50 Mio. m³ 1%

  • Schneeerzeugung: 10 Mio. m³ 0,2%

Seit 1999 ist in Italien jegliches Gewässer wie Grund- und Quellwasser, Bäche und Flüsse, Seen als öffentliches Gewässer bzw. öffentliches Gut bewertet.  Regenwasser gehört nicht dazu.

Die Nutzung der öffentlichen Gewässer mittels Ableitung unterliegt der Erteilung einer besonderen Genehmigung durch die zuständige Verwaltungsbehörde, der sogenannten Wasserkonzession. Diese Konzession und die Genehmigung der Anlagen für die entsprechende Nutzung gilt für einen bestimmten Zeitraum und ist gebührenpflichtig.  Ableitungen aus kleinen Quellen für den Trink- und/oder Hausgebrauch sowie für Tränkwasser mit einem Verbrauch von weniger als 0,4 l/s im Mittel bedürfen nicht der Erteilung einer Wasserkonzession. Diejenigen, die ohne Genehmigung Wasser entnehmen oder bestimmte Anforderungen nicht erfüllen, z.B. die Einhaltung der vorgeschriebenen Restwassermengenregelung, werden mit einer Verwaltungsstrafe belegt.

Rechtsgrundlagen:
- Landesgesetz vom 30.9.2005, Nr. 7, sowie die staatlichen Wasserrechtsgesetze, die im V.T. Nr. 1775 vom Jahr 1933, mit nachfolgenden Anpassungen, zusammengefasst sind.

Kontakt: Amt für nachhaltige Gewässernutzung