Futtermittel

Das Biologische Labor führt - sowohl im Rahmen offizieller Kontrollen als auch auf Ansuchen - Routineuntersuchungen von Futtermittelproben durch.
Bei der mikroskopischen Untersuchung ermittelt man die Zusammensetzung des Futtermittels und überprüft, ob die Angaben des Etiketts korrekt sind. Die einzelnen Rohstoffe müssen auf dem Etikett aufgelistet sein (geordnet nach dem Gewichtsanteil in absteigender Reihenfolge). Die Verwendung von tierischen Bestandteilen ist verboten.

Pellets von Futtermitteln (Foto: Landesagentur für Umwelt, 2015)
Pellets von Futtermitteln (Foto: Landesagentur für Umwelt, 2015)
Futtermittelfragmente am Durchlichtmikroskop ((Foto: Landesagentur für Umwelt, 2015)
Futtermittelfragmente am Durchlichtmikroskop (Foto: Landesagentur für Umwelt, 2015)
Knochenfragmente am Durchlichtmikroskop (Foto: Landesagentur für Umwelt, 2015)
Knochenfragmente am Durchlichtmikroskop (Foto: Landesagentur für Umwelt, 2015)
Roggenfragment am Durchlichtmikroskop (Foto: Landesagentur für Umwelt, 2015)
Roggenfragment am Durchlichtmikroskop (Foto: Landesagentur für Umwelt, 2015)

Das Gesetzesdekret vom 09.09.2004 des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft  regelt die Untersuchung von Futtermitteln. Die Proben werden gemahlen und gesiebt, anschließend werden die verschiedenen Siebfraktionen sowohl am Durchlichtmikroskop als auch am Stereomikroskop durchgesehen.

Die übertragbaren spongiformen Enzephalopathien (TSE = Transmissible Spongiform Encephalopathy) sind tödliche Erkrankungen, welche durch degenerative Veränderungen des Gehirns verursacht werden. Zu diesen Krankheiten gehört auch der 1985 in Großbritannien entdeckte Rinderwahnsinn (BSE = Bovine Spongiform Encephalopathy). Von 1985 bis 2004 wurden  in Großbritannien 180000 und in Italien 124 BSE-Fälle (davon 4 an importierten Tieren) festgestellt. Epidemiologische Studien sowie neurologische und zytologische Untersuchungen weisen darauf hin,  dass ein Zusammenhang zwischen dem Rinderwahnsinn BSE und der menschlichen Creutzfeldt-Jakob Variante (vMCJ) besteht. In Italien wurde bisher nur ein Fall von vMCJ aus dem Jahre 2003 bestätigt.
Die Herkunft des Rinderwahnsinns ist noch unbekannt. Epidemiologische Studien zeigen einen Zusammenhang zwischen dem Auftreten von BSE und den verwendeten Futtermitteln. Vermutlich ist die Verfütterung von BSE verseuchten Knochenmehlen oder Tiermehlen die Ursache für die Infektionen. Die Qualitätskontrolle der Futtermittel spielt daher für die Gesundheitsvorsorge eine wichtige Rolle.

Im Oktober 2000 ließen Pressemeldungen die Öffentlichkeit aufhorchen. In französischen Supermarkt wurde potentiell BSE-verseuchtes Fleisch nachgewiesen. Die britische Regierung wusste von der möglichen Gefahr für die Verbraucher, hatte aber geschwiegen. Im November 2000 verbot die italienische Regierung die Verwendung von Tiermehl in Futtermitteln. Nachdem im Jänner 2001 der erste BSE Fall in Italien aufgetreten war, begann man in der Provinz Bozen mit der flächendeckenden Kontrolle der Futtermittel. Der tierärztliche Dienst Sanitätseinheit Bozen übernahm die Koordination der Probenentnahme, das Biologische Labor der Landesagentur für Umwelt die mikroskopischen Untersuchungen.

Alle durchgeführten Studien und aufgestellten Theorien weisen darauf hin, dass die Verfütterung von Tier- und Knochenmehlen an Zuchttiere und im weitesten Sinne die Futtermittelqualität eine grundlegende Rolle bei der Verbreitung von BSE spielen.
Das Landesgesetz Nr. 1 vom 22.01.2001 und der Beschluss der Landesregierung Nr. 932 vom 20.06.2011 regeln die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Produkte, sie enthalten aber auch eine Liste der Rohstoffe (Positivliste), die für die Herstellung von Kraftfuttermitteln zugelassen sind. Diese so hergestellten landwirtschaftlichen Produkte erhalten die Kennzeichnung "gentechnikfreie Produkte". Im Zeitraum von 2001 bis 2019 wurden die Futtermittel nicht nur auf das Vorhandensein von Tiermehl kontrolliert, sondern es wurden auch die im Etikett angeführte Zusammensetzung überprüft.


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Kontakt: Biologisches Labor