Mineral- und Termalwasser, besondere Wasservorkommen

Mineral- und Termalwasser, besondere Wasservorkommen
Alte Holzwanne eines Bauernbadls (Foto Landesagentur für Umwelt, Amt für nachhaltige Gewässernutzung, 2003)

Natürliches Mineralwasser ist Wasser aus einem unterirdischen Wasservorkommen, das eine besondere hygienische Beschaffenheit besitzt und positive Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hat. Mineralwasser unterscheidet sich von Trinkwasser durch seine natürliche Reinheit und durch seinen Gehalt an Mineralstoffen. Aufgrund der geologischen Vielfalt treten in Südtirol zahlreiche Wässer mit besonderen chemischen Merkmalen zutage. Dementsprechend kann es auch auf verschiedene Arten genutzt werden.

Für die Nutzung von Mineralwasser für therapeutische Zwecke in Thermalbetrieben oder zur Abfüllung für den Verkauf wird die Anerkennung des Mineralwassers durch das Gesundheitsministerium vorausgesetzt.

In Südtirol haben diese Anerkennung 5 Mineralwässer, die abgefüllt und verkauft werden, sowie 2, die für therapeutische Zwecke (Thermalwasser) verwendet werden.

Als Thermalwasser gelten Mineralwässer, die eine besondere Konzentration an Mineralen aufweisen. Da diese Inhaltsstoffe in hohen Konzentrationen vorkommen können und gerade deshalb Auswirkungen auf unsere Gesundheit haben, ist eine Anwendung mit Thermalwasser für Trinkkuren, Bäder, Inhalationen, usw. nur unter ärztlicher Kontrolle erlaubt.

Die Tradition der Verwendung von Thermalwasser in Südtirol geht bereits auf die Römerzeit zurück und wurde in vielen Kurzentren und Bauerbadeln über die Jahrhunderte erhalten. Heute wird Mineralwasser wissenschaftlich untersucht, sodass wir sowohl über die Zusammensetzung des Wassers als auch über die Wirkung seiner Inhaltsstoffe Bescheid wissen.

Bauernbäder haben in Südtirol eine lange Tradition, die heute wieder belebt werden soll. Der Betrieb von einem Bauernbadl kann prinzipiell mit jedem geprüften Wasser erfolgen. Der Betreiber darf aber keine Werbung bezüglich der positiven Auswirkungen auf die Gesundheit machen, außer er kann die diesbezügliche Genehmigung des Gesundheitsministeriums vorweisen. Es darf lediglich von Entspannung und Wohlbefinden gesprochen werden, nicht aber von Heilwasser, Kuren, Linderung von Schmerzen und ähnlichem.


Rechtsgrundlagen: Nehmen Sie Einsicht in die Gesetzgebung

Kontakt: Amt für nachhaltige Gewässernutzung