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Grundwasserzutritte an der Basis der Baustelle „Waltherpark“

Das besonders regenreiche Vorjahr mit seinen Hochwasserereignissen und die Schneeschmelze haben zu einem außerordentlichen Grundwasseranstieg geführt, der auch vor der Baugrube des Kaufhauses „Waltherpark“ nicht Halt macht. Der Grundwasserspiegel ist nunmehr wieder im Absinken begriffen.

Die Bauarbeiten am Bauprojekt "Waltherpark" (Foto: Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz/Baubüro)

Alljährlich im Frühjahr steigt aufgrund der verstärkten Wasserführung des Eisacks das Grundwasser im Bozner Talkessel an. Dieses Phänomen hat heuer besonders hohe Ausmaße erreicht, sodass seit Mitte Mai auch das zulässige Grabungsniveau der Baustelle in der Südtiroler Straße erreicht wurde. Der um gut 2 Meter höhere Grundwasserstand im Vergleich zum langjährigen Mittel ist nicht nur der besonders niederschlagsreichen zweiten Vorjahreshälfte geschuldet, sondern auch dem schneereichen Winter. Den Aufzeichnungen der im Baustellenbereich befindlichen Grundwassermessstellen zufolge dürfte jedoch der Höhepunkt nunmehr überschritten sein: seit dem 20. Juni sinkt das Grundwasser wieder. Entsprechenden Simulationen von Eperten dürfte um den 20. August die Kote 247,10 m ü.d.Meeresspiegel – die maximal genehmigte Aushubtiefe - erreicht sein.

Schutz des Bozner Grundwassers

Dass in Bozen auf einer Großbaustelle bei hohem Grundwasserstand das Wasser nicht abgepumpt werden darf, wie in anderen Städten, ist indirekt der ausgezeichneten Wasserqualität des Grundwassers geschuldet: Das tiefer gelegene Grundwasser wird im gesamten Stadtgebiet als Trinkwasser genutzt und über mehrere, auf dem Stadtgebiet verteilte, ca. 80 m tiefe Tiefbrunnen entnommen. Im Jahr 1983 wurde dieser Schatz von der Landesregierung mit Beschluss vom 17.10.1983, Nr. 5922, durch die Ausweisung des ersten Südtiroler Trinkwasserschutzgebietes unter strengen Schutz gestellt. Es wurden spezifische Vorschriften ausformuliert, um die Qualität und Quantität langfristig sicherzustellen: So unterliegen zum Beispiel Grabungsarbeiten dann der ausdrücklichen Genehmigung seitens des Amtes für nachhaltige Gewässernutzung, falls sie bis an das Grundwasser reichen oder die Mächtigkeit der Deckschichten auf weniger als 1 m vom höchsten Grundwasserspiegel verringern.

Die amtlichen Vorgaben zu Ansuchen für Grabungsarbeiten orientieren sich an einer hydrogeologischen Auswertung der historischen Grundwasserstände verschiedener Messstellen, die in der Broschüre „Information über die Grundwasserverhältnisse im Bozner Talkessel“, herausgegeben vom Amt für nachhaltige Gewässernutzung, zusammengefasst sind. Bei außerordentlichem Grundwasserhöchststand, ähnlich dem derzeit vorliegendem, kann das Grundwasser auch Bereiche erreichen, die über der vorgegebenen und genehmigten Grabungstiefe liegen. Die genehmigbare Grabungstiefe liegt + mindestens 1 m über dem normalen Grundwasserhöchststand.
Für das Bauprojekt Waltherpark wurde dementsprechend die maximale Aushubgrenze bei 247,10 m ü.d.M. definiert. Es wurde genau geregelt, unter welchen Schutzmaßnahmen die Grabungsarbeiten zu erfolgen haben. Zudem wurde das Abpumpen des Grundwassers untersagt: Da der Bozner Grundwasserkörper sehr hohe Wasserdurchlässigkeiten aufweist, erfordern künstliche Grundwasserspiegelabsenkungen sehr große Wasserentnahmen mittels eigens zu errichtender Tiefbrunnen. Im Sinne des Trinkwasserschutzes und zur Vermeidung von Ansuchen, die immer größere Aushubtiefen erfordern, wird ein Abpumpen des Grundwassers im Zusammenhang mit Grabungsarbeiten kategorisch untersagt. Zugleich wird der Bauherr angewiesen, den Bau beim saisonalen Niedrigwasserstand durchzuführen.

Sobald auf der Baustelle Waltherpark festgestellt wurde, dass das Grundwasser Teile des Aushubes erreichen wird, wurden diese gesäubert und von mobilem Material frei gemacht sowie eine Abdeckung der freien Wasseroberfläche mittels geeigneter Deckhaut vorgesehen. Die Deckhaut wird auf eigenen Schwimmkörpern gehalten und zwischen Deckhaut und Wasseroberfläche wurden Aktivkohleelemente positioniert, um eventuelle, unabsichtlich eingebrachte Verunreinigungen zu binden. Die vom Grundwasseranstieg betroffenen Bereiche wurden vor unerlaubtem Zutritt gesichert.

Ausbreitung der Tigermücke

Wasseransammlungen, besonders im urbanen Bereich, sind potentielle Brutstätten für Tigermücken. Bei einem ersten Lokalaugenschein von Mitarbeitern des Biologischen Labors auf der Baustelle Kaufhaus Bozen „Waltherpark“ wurden keine Mückenlarven erhoben. Sollten sich die Bedingungen ändern oder der Wasserstand weiterhin erhöht bleiben, sind weitere Lokalaugenschiene vorgesehen.

29.11

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