Abwasserdienst

OEG (Optimalen Einzugsgebietes) | Karteikarten der Kläranlagen

OEG (Optimalen Einzugsgebietes)

Der Artikel 5 des Landesgesetzes vom 18. Juni 2002, Nr. 8, sieht eine neue Organisation des Abwasserdienstes aufgrund von optimalen Einzugsgebieten vor, die von der Landesregierung unter Berücksichtigung der hydrogeographischen Homogenität und der zur Führung geeigneten Größenordnungen, nach Anhörung der Gemeinden, des Gemeindenverbandes und der Bezirksgemeinschaften abgegrenzt werden Nachdem die Gutachten der Gemeinden und Bezirksgemeinschaften eingeholt wurden, hat die Landesregierung mit Beschluss Nr. 3353 vom 13.09.2004 die Abgrenzung von vier optimalen Einzugsgebieten beschlossen (siehe Abbildung).Die einheitliche Führung der Anlagen weist eindeutige wirtschaftliche Vorteile auf mit einer Reduzierung der Betriebskosten und ermöglicht weiters:

  • eine bessere Wartung der Anlagen;
  • die Möglichkeit, die neuen Aufgaben durchzuführen (Kontrolle der Indirekteinleiter);
  • eine bessere technische Beratung für die kleineren Kläranlagen;
  • der Bereitschaftsdienst kann besser und kostengünstiger geleistet werden;
  • die Abwassergebühren können in der Zukunft stabiler gehalten werden (durch die Anzahl der Anlagen und die zeitliche Verteilung der außerordentlichen Betriebskosten und Neuinvestitionen);
  • Verringerung des Unterschiedes der Abwassergebühren zwischen den einzelnen Gemeinden.
Einheitlicher Abwasserdienst
OEG (Quelle: Landesagentur für Umwelt)

Nachdem im Jahr 2006 die einheitliche Führung der Kläranlagen der Optimalen Einzugsgebiete 1 „Vinschgau" seitens der Bezirksgemeinschaft Vinschgau und 2 „Bozen, Burggrafenamt, Überetsch Unterland, Salten Schlern" seitens der Eco-Center aufgenommen wurde, konnte im Jahr 2008 auch die einheitliche Führung des OEG 4 „Pustertal" durch die Führungsgesellschaft „ARA Pustertal AG "begonnen werden.

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