Sendeanlagen

Ermächtigung für Sendeanlagen | Kataster

Sendeanlagen - Einführung
Rittner Horn (Foto: Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz)

Die wichtigsten Quellen von künstlichen elektromagnetischen Feldern in der Hochfrequenz sind die Einrichtungen für die Telekommunikation wie vor allem:

  • Basisstationen für den Mobiltelefondienst (GSM-, UMTS- LTE-System)
  • Umsetzer für Rundfunk und Fernsehern.

Die Einrichtungen für die Telekommunikation zur Verbreitung der Signale eigene Antennen, die sowohl auf Hausdächern als auch auf abgelegenen Masten weit über dem Talboden installiert werden können. Die immer größere und kapillare Verbreitung des Mobiltelefondienstes sowie die rasante Entwicklung von neuen Technologien hat vor allem im letzten Jahrzehnt zu einem bedeutsamen Ausbau des Netzes von Umsetzern geführt.

Für den Schutz der Bevölkerung vor der Exposition an hochfrequenten EM-Feldern sieht das D.P.C.M. 8.7.2003 sowie das Gesetz Nr. 221 vom 17.12.2012 Expositionsgrenzwerte, Grenzwerte für Aufenthaltsorte von Personen und Qualitätsziele vor.

Ermächtigung für Sendeanlagen

Ermächtigung für Sendeanlagen
Standort mit mehreren Mobilfunksendeanlagen (Foto: Landesagentur für Umwelt)

Die Errichtung von Kommunikationsinfrastrukturen mit Sendeanlagen und deren Umbau unterliegen einer Ermächtigung der Gemeinde, welche nach Einholen des Gutachtens der Gemeindebaukommission und des Gutachtens der Landesumweltagentur, welches auch die erforderlichen Gutachten und Ermächtigungen der jeweils zuständigen Landesabteilungen beinhaltet, erteilt wird.
Der Antrag auf Ermächtigung wird bei der zuständigen Gemeinde laut DLH vom 13. November 2013, Nr. 36 und, zur Kenntnis, bei der Landesumweltagentur eingereicht.

Dienststellenkonferenz für Kommunikationsinfrastrukturen:

Koordinierungsstelle (KIS)
Amba-Alagi-Straße 5 - 39100 Bozen

Sekretariat Tel. 0471 417156 - Fax 0471 417159 - Email kis@pec.prov.bz.it

Kataster der Sendeanlagen

Kataster der Sendeanlagen
Geobrowser mit Kommunikationsinfrastrukturen (Quelle: Landesagentur für Umwelt)

Beim Labor für Luftanalysen und Strahlenschutz der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz ist eine Koordinierungsstelle als Anlaufstelle für die Anträge betreffend Kommunikationsinfrastrukturen eingerichtet. Die Koordinierungsstelle führt den Kataster der Emissionsquellen elektromagnetischer Felder, sorgt für die regelmäßige Aktualisierung der Daten und holt die Gutachten und Ermächtigungen der jeweils zuständigen Landesabteilungen ein.

Der Kataster der elektromagnetischen Quellen (gemäß DLH Nr. 36 vom 13.11.2013 – Art. 8) enthält die Daten bezüglich der Telekommunikationsinfrastrukturen und wird mittels eines Informationssystems geführt und enthält:

  • Infos zu geografischem und logischem Standort
  • sendetechnische Daten
  • Auskünfte zu den Betreibern

Die Infos zu den ermächtigten Kommunikationsinfrastrukturen werden auf der Internetseite des Landes veröffentlicht.

Rechtsgrundlagen: Nehmen Sie Einsicht in die Gesetzgebung

Kontakt: Labor für Luftanalysen und Strahlenschutz