Freileitungen und Stromnetz

Freileitungen und Stromnetz
Hochspannungsleitung (Foto: Landesagentur für Umwelt)

Zur Versorgung mit elektrischer Energie bedient man sich eines Verteilernetzes, das aus Hoch- und Mittelspannungslinien sowie Umspannwerken und –Kabinen besteht. Dieses Netz erzeugt in seinem Umfeld eine elektromagnetische Belastung mit sehr niederer Frequenz (ELF – extremely low frequency), die sich aus einer magnetischen Induktion und einem elektrischen Feld zusammensetzt.

Während die von einer E-Leitung erzeugte magnetische Induktion von der Auslastung (transportierte Strommenge bzw. Stromstärke) abhängt, wird das elektrische Feld von der Spannung bedingt und ist somit an einem Punkt konstant. Für den Strahlenschutz ist letzteres weniger bedeutsam, da es sehr leicht abgeschirmt werden kann. Somit gilt die große Aufmerksamkeit den Magnetfeldern niederer Frequenz, die nicht von den Gebäudeelementen abgeschirmt werden.

Für den Schutz der Bevölkerung vor der Belastung durch Stromleitungen sieht das DPCM vom 8. Juli 2003 folgendes vor:

  • der Grenzwert für die Exposition ist der Wert für das elektrische, magnetische und elektromagnetische Feld, der zum Schutz vor akuten Schäden der Gesundheit in keinem Fall überschritten werden darf
  • der Grenzwert für Aufenthaltsorte von Personen ist als Vorsichtsmaßnahme zum Schutz vor möglichen Langzeitwirkungen von EM-Feldern für Kinderspielplätze, Wohnbereiche, Schulen und allgemein für Orte, wo sich Personen täglich mindestens 4 Stunden aufhalten
  • für die Projektierung von neuen Stromleitungen ist im Bereich von Kinderspielplätzen, Wohnzonen, Schulen und allgemein für Orte, wo sich Personen täglich mindestens 4 Stunden aufhalten, ein Qualitätsziel (obiettivo di qualità) vorgesehen, um die Exposition an elektrischen und magnetischen Feldern zunehmend zu verringern; das selbe gilt auch umgekehrt für die Planung von neuen Wohnzonen in der Nähe von bereits bestehenden Einrichtungen zur Stromversorgung.

Bannstreifen (fasce di rispetto)

Bannstreifen (fasce di rispetto)
Bestimmung der Bannstreifen (Quelle: Landesagentur für Umwelt)

Die Bestimmungen des D.P.C.M. 8.7.2003 betreffen sei es den Betrieb und die Neuerrichtung  von Stromleitungen, als auch die Planung von neuen Wohnzonen in der Nähe von bereits bestehenden Einrichtungen zur Stromversorgung.

Um die Einhaltung des Qualitätsziels zu garantieren, sieht das des D.P.C.M. 8.7.2003 eigene raumordnerische Planungsinstrumente vor, wobei insbesondere angemessene Bannstreifen eingeführt werden, die ein Mindestabstand zu den Stromleitungen fest legen.
Der Bannstreifen ist jener Raum um eine Stromleitung, innerhalb dessen an jedem Punkt (über und unter der Oberfläche) das Qualitätsziel für die magnetische Induktion erreicht oder überschritten wird. Im Art. 4, Komma 1, Buchstabe h des staatlichen Rahmengesetzes Nr. 36 vom 22.02.2001 wird vorgesehen, dass innerhalb dieses Schutzstreifens keine Nutzung von eventuellen Gebäuden für Wohn-, Ausbildungs- oder sanitäre Zwecke möglich ist, ebenso wenig wie deren  Nutzung von mehr als 4 Stunden täglich.

Rechtsgrundlagen: Nehmen Sie Einsicht in die Gesetzgebung

Kontakt: Labor für Luftanalysen und Strahlenschutz