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Trinkwasser: Beiträge für Infrastrukturen in erschwerten Situationen

Die Landesregierung hat heute (3. Oktober) die Vergabekriterien für Beiträge für Anlagen der öffentlichen Trinkwasserversorgung in erschwerten Situationen genehmigt.

In ihrer heutigen Sitzung (3. Oktober) hat sich die Landesregierung mit der Förderung von Baumaßnahmen in der öffentlichen Trinkwasserversorgung befasst: Aufwändige Projekte in peripheren Versorgungszonen mit einer geringen Abnehmerzahl sollen in den Genuss von Beiträgen kommen. Hierzu wird ein Fonds eingerichtet, der im heurigen Jahr zum ersten Mal solidarisch von allen Betreibern öffentlicher Trinkwasserleitungen mit rund viereinhalb Millionen Euro über den Tarif finanziert wird; im nächsten Jahr soll er mit Landesgeldern aufgestockt werden.

Periphere Verteilungszonen mit geringer Abnehmerzahl

Für funktionell notwendige Anlagen der öffentlichen Trinkwasserversorgung in "erschwerten Situationen" sollen den Gemeinden oder Betreibern dieser Anlagen Beiträge von 50 bis zu 70 Prozent der zulässigen Kosten für Planung, Errichtung und Sanierung gewährt werden. Dabei handelt es sich in erster Linie um Quellfassungen, Tiefbrunnen, Speicherbecken, Zubringerleitungen, Aufbereitungsanlagen und Verbindungsbauwerke zwischen Trinkwasserleitungen.

Um einer "erschwerten Situation" zugeordnet zu werden, ist es Voraussetzung, dass der Trinkwassertarif des Betreibers beziehungsweise der Gemeinde einerseits über dem Mindesttarif von 65 Cent pro Kubikmeter liegt und andererseits die vorgesehene Investition über der Erschwernisschwelle liegt. Dies ist der Fall, wenn zum Beispiel ein kleiner Abnehmerkreis in peripheren Verteilungszonen öffentlicher Trinkwasserleitungen mit hohen Kosten konfrontiert ist. Aufgrund des hohen Spitzenverbrauchs und damit der hohen Infrastrukturkosten werden bei der Berechnung des Erschwernisindexes Gästebetten in Hotelbetrieben der 3 bis 5 Sterne-Kategorie besonders gewichtet.

Beitragsansuchen ab 1. Januar

Um einen Beitrag kann angesucht werden, wenn die Erschwerniskriterien erfüllt werden und bei einem Kostenvoranschlag von mehr als 100.000 Euro. Der maximale Betrag, der ausbezahlt werden kann, beträgt zwei Millionen Euro pro Jahr, beziehungsweise vier Millionen Euro in einem Zeitraum von drei Jahren. Die Beiträge sind mit Beiträgen des Staates und der Europäischen Union kumulierbar. Die Beitragsansuchen können ab dem 1. Jänner bis zum 30. April eines jeden Jahres beim Landesamt für nachhaltige Gewässernutzung in der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz eingereicht werden. Der Antrag muss vor Baubeginn erfolgen. 


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red/mpi