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Ansitz Buol kein gefährdetes Baudenkmal, Nutzungskonzept wird erstellt

LH Kompatscher, LRin Hochgruber Kuenzer, LR Bessone, BMin Benin und Landeskonservatorin Dalla Torre haben in Kaltern einen gemeinsamen Ortsaugenschein vorgenommen.

Ortsaugenschein im landeseigenen Ansitz Buol in Kaltern, v.l. LRin Hochgruber Kuenzer, Landeskonservatorin Dalla Torre, LR Bessone, LH Kompatscher, Abteilungsdirektor Bedin und BMin Benin (Foto: LPA/ Gemeinde Kaltern)

Um den Zustand und die Nutzung des denkmalgeschützten und landeseigenen Ansitzes Buol (oder Buol-Biegeleben) in Kaltern Dorf ging es vor kurzem bei einem Ortsaugenschein, an dem Landeshauptmann Arno Kompatscher, Raumordnungs- und Denkmalpflege-Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer, Vermögens- und Hochbau-Landesrat Massimo Bessone, die Bürgermeisterin von Kaltern, Gertrud Benin Bernard, sowie Landeskonservatorin Karin Dalla Torre und der Direktor der Landesabteilung Vermögen, Daniel Bedin, teilgenommen haben. Der Ansitz Buol-Biegeleben, zu dem auch eine umfassende Bauforschung vorliegt, ist laut Landesdenkmalamt "eines der bedeutendsten historischen Gebäude im Eigentum des Landes Südtirol".

Kein gefährdetes Baudenkmal

"Das Gebäude ist nicht dem Verfall preisgegeben, sondern befindet sich in einem relativ guten Zustand", waren sich gestern die Mitglieder der Landesregierung einig, die feststellten, dass der besonders schöne historische Ansitz nicht als gefährdetes Baudenkmal einzustufen sei. Der mittelalterliche Kern des Baudenkmals wurde im 17. und 18. Jahrhundert mit qualitätsvoller Ausstattung erweitert und weitergebaut. Nach dem Ankauf habe die Landesverwaltung immer wieder Instandsetzungsarbeiten durchgeführt und auch für die Neueindeckung gesorgt. Zudem sei das Gebäude sicher verschlossen und damit vor Vandalenakten geschützt.

Verwendungsmöglichkeiten ausloten

Leider, so betonten Landeshauptmann Kompatscher, Landesrätin Hochgruber Kuenzer und Landesrat Bessone ebenso wie Bürgermeisterin Benin, sei das Gebäude derzeit nicht genutzt. Daher verständigte man sich darauf, dass die Landesabteilungen Raumordnung, Vermögensverwaltung und Landesdenkmalamt gemeinsam mit der Gemeinde Kaltern sinnvolle Verwendungsmöglichkeiten ausloten werden, die dem wertvollen historischen Baubestand entsprechen, um dann gemeinsam ein neues Nutzungskonzept auszuarbeiten.

jw