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Genetisch nicht veränderten Lebensmitteln: Die Ausstellung der Kennzeichnung ist nicht mehr zu beantragen

Die Prozedur zur Ausstellung der Kennzeichnung von genetisch nicht veränderten Lebensmitteln ist nun einfacher. Das Ansuchen ist an das Komitee für genetisch nicht veränderte Lebensmittel nicht mehr einzureichen. Dieses wurde abgeschafft. Stattdessen ist eine schriftliche Mitteilung an das Labor für Lebensmittelanalysen zu richten.

Seit dem 19. Juli, mit dem Inkrafttreten des Sammelgesetzes Nr. 8/2017, ist das Ansuchen zur Ausstellung der Kennzeichnung an das Komitee für genetisch nicht veränderte Lebensmittel nicht mehr einzureichen. Nun müssen die Produzenten, welche ihre Erzeugnisse mit „ohne Gentechnik“ kennzeichnen wollen, dem Labor für Lebensmittelanalysen der Landesagentur für Umwelt lediglich mittels E-Mail (food@pec.prov.bz.it) einen Brief auf Firmenpapier senden, in welchem die mit „ohne Gentechnik“ gekennzeichneten Lebensmittelkategorien angeführt sind. Eventuelle Änderungen in der Auflistung müssen unverzüglich mitgeteilt werden.

Die Produzenten, welche diese Mitteilung zuschicken, werden in ein Register eingetragen, welches auf der Homepage der Landesagentur für Umwelt online abrufbar ist. Die als „ohne Gentechnik“ bereits gekennzeichneten Produkte werden von Amts wegen in das Register der Produkte „ohne Gentechnik“ eingetragen.

Für weitere Fragen: Labor für Lebensmittelanalysen.

NaF/29.