„Green“ allein reicht nicht mehr: neue Regeln für Umweltaussagen
Ab dem 27. September müssen Unternehmen deutlichere und überprüfbare Informationen über die Umweltmerkmale ihrer Produkte bereitstellen. Ziel ist es, bewusstere und nachhaltigere Kaufentscheidungen zu fördern.
Mit dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 30 vom 20. Februar 2026 hat Italien die EU-Richtlinie (EU) 2024/825 umgesetzt und ab dem 27. September 2026 neue Bestimmungen eingeführt, um den Verbraucherschutz zu stärken und irreführenden Geschäftspraktiken, im Zusammenhang mit ökologischer Nachhaltigkeit, entgegenzuwirken. Neben der Bekämpfung des sogenannten Greenwashings misst das Dekret der Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten eine größere Bedeutung bei. Dadurch werden nachhaltigere Konsummuster gefördert und gleichzeitig Abfälle sowie Ressourcenverschwendung reduziert.
Was ändert sich konkret beim Einkaufen?
Umweltbezogene Informationen auf Verpackungen und in Werbungen müssen klarer und verlässlicher sein. Allgemeine ökologische Werbeaussagen ohne ausreichende Nachweise werden künftig schwerer zulässig sein. Gleichzeitig gewinnen Angaben zur Lebensdauer, Reparaturfähigkeit und zu den tatsächlichen Umwelteigenschaften von Produkten an Bedeutung. Auch Umweltzeichen und Zertifizierungen müssen auf verlässlichen und nachvollziehbaren Prüfsystemen beruhen. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher dabei zu unterstützen, wirklich nachhaltige Entscheidungen zu erkennen und den Markt in Richtung von Produkten mit höheren Umweltqualität zu lenken.
NaF/29.0
