Ermächtigungen im Bereich Abfall
Hier finden Sie die Formulare für die Ansuchen.
Auf dieser Seite finden Sie das Verzeichnis der Ermächtigungen, welche vom Amt für Abfallwirtschaft erteilt wurden.
Ermächtigung Nr. 5227 vom 30.06.2020
Ermächtigung zum Betrieb einer mobilen Recyclinganlage für nicht gefährliche Baurestmassen
OBEROSLER S.F. SAS DI OBEROSLER SRL
Ermächtigung Nr. 5226 vom 29.06.2020
Ermächtigung zur Verwertung von nicht gefährlichen Sonderabfällen
Brunner Matthias & Leiter Paul OhG, Weissenbach, Ahrntal
Ermächtigung Nr. 5224 vom 22.06.2020
Ermächtigung im "Vereinfachten Verfahren" zur Verwertung von nicht gefährlichen Sonderabfällen
Wipptaler Bau AG, Gossensass, Brenner
Ermächtigung Nr. 5223 vom 19.06.2020
Recyclinghof der Gemeinde Innichen - Zwischenlagerung (D15) und Ansammlung (R13) für Dritte von Hausmüll, gefährlichen und nicht gefährlichen Sonderabfällen
Gemeinde Innichen
Ermächtigung Nr. 5222 vom 09.06.2020
Ermächtigung im vereinfachten Verfahren zur Verwertung von nicht gefährlichen Sonderabfällen
Oberosler S.F. KG. di Oberosler GmbH
Ermächtigung Nr. 5209 vom 09.06.2020
Ermächtigung im "vereinfachten Verfahren" zur Verwertung von nicht gefährlichen Sonderabfällen
Wipptalerbau AG, Sterzing (BZ)
- Ermächtigung Nr. 5209 vom 09.06.2020[272 kB]
- Lageplan[454 kB]
Ermächtigung Nr. 5217 vom 25.05.2020
Ermächtigung im "Vereinfachten Verfahren" zur Verwertung von nicht gefährlichen Sonderabfällen
Co.Gi. GmbH, Salurn
Ermächtigung Nr. 5215 vom 12.05.2020
Ermächtigung zum Betrieb einer mobilen Recyclinganlage für nicht gefährliche Baurestmassen
Burgmann Kandidus OHG, Innichen
Ermächtigung Nr. 5211 vom 05.05.2020
Ermächtigung zum Betrieb einer mobilen Recyclinganlage für nicht gefährliche Sonderabfällen (sauberes Altholz)
Gasser Markus GmbH, Sand in Taufers
Ermächtigung Nr. 5208 vom 24.04.2020
Ermächtigung im „Vereinfachten Verfahren“ zur Verwertung von nicht gefährlichen Sonderabfällen
Bitumisarco GmbH, Bozen