Ermächtigungen im Bereich Abfall
Hier finden Sie die Formulare für die Ansuchen.
Auf dieser Seite finden Sie das Verzeichnis der Ermächtigungen, welche vom Amt für Abfallwirtschaft erteilt wurden.
Ermächtigung Nr. 5412 vom 26.08.2021
Wertstoffzentrum der Bezirksgemeinschaft Pustertal Zwischenlagerung (D15) und Ansammlung (R13) für Dritte, Wiederverwertung (R3), Austausch (R12) von Hausmüll, gefährlichen und nicht gefährlichen Sonderabfällen
Bezirksgemeinschaft Pustertal
Ermächtigung Nr. 5409 vom 23.08.2021
Zwischenlagerung (D15), Ansammlung (R13) und Verwertung (R3) von Hausmüll, gefährlichen und nicht gefährlichen Sonderabfällen
Wertstoffzwischenlager "Tisner Auen" der Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt
Ermächtigung Nr. 5405 vom 17.08.2021
Zwischenlagerung (D15) und Ansammlung (R13) für Dritte von Hausmüll, gefährlichen und nicht gefährlichen Sonderabfällen
Recyclinghof der Gemeinde Ulten
Ermächtigung Nr. 5406 vom 17.08.2021
Ermächtigung im "Vereinfachten Verfahren" zur Verwertung von nicht gefährlichen Sonderabfällen
Ploner GmbH
Ermächtigung Nr. 5407 vom 17.08.2021
Ermächtigung im "Vereinfachten Verfahren" zur Verwertung von nicht gefährlichen Sonderabfällen Neubau der Lawinengalerie „Pieterstein“ bei km 3,5 der LS42 „Mühlwald“
Ploner GmbH
Ermächtigung Nr. 5402 vom 12.08.2021
Recyclinghof Toblach / Zwischenlagerung (D15) und Ansammlung (R13) für Dritte
Gemeinde Toblach
Ermächtigung Nr. 5403 vom 11.08.2021
Zwischenlagerung (D15) und Ansammlung (R13) für Dritte von Hausmüll, gefährlichen und nicht gefährlichen Sonderabfällen
Recyclinghof der Gemeinde Tiers
Ermächtigung Nr. 5401 vom 11.08.2021
Ermächtigung im „Vereinfachten Verfahren“ zur Verwertung von nicht gefährlichen Sonderabfällen
Schotterwerke Kritzinger GmbH, Seis
Ermächtigung Nr. 5395 vom 03.08.2021
Ermächtigung im "Vereinfachten Verfahren" zur Verwertung von nicht gefährlichen Sonderabfällen
Wipptaler Bau AG
Ermächtigung Nr. 5396 vom 03.08.2021
Ermächtigung im "Vereinfachten Verfahren" zur Verwertung von nicht gefährlichen Sonderabfällen
Wipptaler Bau AG.