Ermächtigungen im Bereich Abfall
Hier finden Sie die Formulare für die Ansuchen.
Auf dieser Seite finden Sie das Verzeichnis der Ermächtigungen, welche vom Amt für Abfallwirtschaft erteilt wurden.
Ermächtigung Nr. 5558 vom 18.08.2022
Zwischenlagerung (S15) und Ansammlung (R13) für Dritte von Hausmüll, gefährlichen und nicht gefährlichen Sonderabfällen.
Recyclinghof der Gemeinde Latsch
Ermächtigung n. 5560 vom 16.08.2022
Zwischenlagerung (D15) und Ansammlung (R13) von Hausmüll, gefährlichen und nicht gefährlichen Sonderabfällen
Recyclinghof der Gemeinde Schlanders
Ermächtigung n. 5556 vom 11.08.2022
Ermächtigung zum Betrieb einer mobilen Recyclinganlage für nicht gefährliche Baurestmassen
Beton Eisack GmbH
Ermächtigung Nr. 5547 vom 05.08.2022
Vermengung oder Vermischung (D13), Rekonditionierung (D14), Zwischenlagerung (D15), Verwertung/Rückgewinnung (R3) organischer Stoffe, die nicht als Lösemittel verwendet werden, Verwertung/Rückgewinnung (R4) von Metallen und Metallverbindungen, Verwertung/Rückgewinnung (R5) anderer anorganischer Stoffen Austausch (R12), Ansammlung (R13) von gefährlichen und nicht gefährlichen Sonderabfällen
Sudtirolfer GmbH, Bronzolo
Ermächtigung n. 5554 vom 01.08.2022
Ermächtigung zum Betrieb einer mobilen Recyclinganlage für nicht gefährliche Baurestmassen
OM des Obexer Markus
Ermächtigung n. 5553 vom 29.07.2022
Ermächtigung im „Vereinfachten Verfahren“ zur Verwertung von nicht gefährlichen Sonderabfällen
Mair Josef & Co. KG des Mair Klaus
Ermächtigung n. 5552 vom 27.07.2022
Ermächtigung im „Vereinfachten Verfahren“ zur Verwertung von nicht gefährlichen Sonderabfällen
PEER KARL SRL
Ermächtigung n. 5549 vom 25.07.2022
Ermächtigung im „Vereinfachten Verfahren“ zur Ansammlung von nicht gefährlichen Sonderabfällen
BETON EISACK GMBH
Ermächtigung n. 5550 vom 25.07.2022
Ermächtigung im „Vereinfachten Verfahren“ zur Ansammlung von nicht gefährlichen Sonderabfällen
BETON EISACK GMBH
Ermächtigung Nr. 5548 vom 22.07.2022
Zwischenlagerung (D15) und Ansammlung (R13) von Hausabfälle
SEAB AG, Bozen