Ermächtigungen im Bereich Abfall
Hier finden Sie die Formulare für die Ansuchen.
Auf dieser Seite finden Sie das Verzeichnis der Ermächtigungen, welche vom Amt für Abfallwirtschaft erteilt wurden.
Ermächtigung Nr. 5988 vom 28.01.2025
Ermächtigung im „Vereinfachten Verfahren“ zur Verwertung von nicht gefährlichen Sonderabfällen
MAIR JOSEF & CO. KG des Mair Klaus - Schottergrube „Gp 827 Tirol“ in der Gemeinde Tirol
Ermächtigung Nr. 5986 vom 27.01.2025
Ermächtigung im „Vereinfachten Verfahren“ zur Verwertung von nicht gefährlichen Sonderabfällen
MALTECH GMBH - Gewerbezone Reifenstein 15 auf B.P. 783 sowie G.P. 1269/56 und 1269/70 der K.G. Stilfes
Ermächtigung Nr. 5978 vom 27.01.2025
Ermächtigung zur Zwischenlagerung (R13) und Zerlegung (R4) von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen
RERICONSULTING GmbH - Gemeinde Leifers – Wurzer Zone 28
Ermächtigung Nr. 5983 vom 22.01.2025
Ermächtigung im „Vereinfachten Verfahren“ zur Verwertung von nicht gefährlichen Sonderabfällen
EGGENTALER BAUSCHUTT RECYCLING GMBH - Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten an der Zufahrt zu den Höfen Schang, Karer, Reiter, Geiger, Bühler und Stadl in der Ortschaft Karersee in der Gemeinde Welschnofen
Ermächtigung Nr. 5982 vom 22.01.2025
Zwischenlagerung (D15) und Ansammlung (R13) von Hausmüll, gefährlichen und nicht gefährlichen Sonderabfällen
Recyclinghof der Gemeinde Auer
Ermächtigung Nr. 5980 vom 21.01.2025
Ermächtigung im „Vereinfachten Verfahren“ zur Verwertung von nicht gefährlichen Sonderabfällen
BETON EISACK GMBH - Schottergrube „Vahrn“ in der Gemeinde Vahrn
Ermächtigung Nr. 5979 vom 21.01.2025
Ermächtigung im „Vereinfachten Verfahren“ zur Verwertung von nicht gefährlichen Sonderabfällen
BETON EISACK GMBH - Schottergrube „Sigmund“ in der Gemeinde Vahrn
Ermächtigung Nr. 5981 vom 21.01.2025
ZWISCHENLAGERUNG (D15) UND ANSAMMLUNG (R13) FÜR DRITTE VON NICHT GEFÄHRLICHEN SONDERABFÄLLEN
Recyclinghof der Gemeinde Naturns
Ermächtigung Nr. 5977 vom 20.01.2025
Zwischenlagerung (D15) Und Ansammlung (R13) Für Dritte von Hausmüll, gefährlichen und nicht gefährlichen Sonderabfällen
Recyclinghof der Gemeinde Ritten
Ermächtigung Nr. 5975 vom 16.01.2025
Ermächtigung im „Vereinfachten Verfahren“ zur Verwertung von nicht gefährlichen Sonderabfällen
BETON EISACK GMBH - Recyclinganlage für Baurestmassen in der Gemeinde Klausen, Gewerbezone Griesbruck