Genehmigungsverfahren des Entwurfs zum Gewässerschutzplan
Genehmigung des ersten Planentwurfs
Mit Beschluss Nr. 1174 vom 30.12.2019 hat die Landesregierung den Entwurf zum Gewässerschutzplan genehmigt. Am 30.01.2020 ist der Entwurf zum Gewässerschutzplan im Amtsblatt der Region Nr.5, Beiblatt Nr.2 veröffentlicht worden.
Der Entwurf zum Plan setzt sich aus sieben Bänden und drei Anlagen zusammen. Unter folgenden link können sie das gesamte Dokument (250 MB) herunterladen.
Ab diesem Zeitpunkt ist das Genehmigungsverfahren laut LG 13/1997 (Raumordnung) und LG 17/2017 (Umweltprüfung für Pläne, Programme und Projekte) eingeleitet worden. Vom 30.01.2020 bis zum 20.08.2020 inbegriffen konnten Bürger, Gemeinden und Interessensvertreter ihre Stellungnahmen abgeben. (N.B.: Die Fristen des Genehmigungsverfahrens sind dabei aufgrund des epidemiologischen Notstandes infolge des COVID-19 vom 09.03.2020 bis zum 31.05.2020 ausgesetzt worden).
Präsentation des Planentwurfs den Interessensvertretern
Während des Zeitraums der Veröffentlichung des Planentwurfes wurden mehrere Initiativen zur Information der verschiedenen Interessengruppen durchgeführt:
- Auftaktsveranstaltung: "Unsere Gewässer - unsere Zukunft!", öffentliche Präsentation des Planentwurfs, an der mehr als 150 Interessenvertreter und interessierte Bürger teilnahmen;
- verschiedene Videokonferenzen mit Gemeinden, Bonifizierungskonsortien, SBB, Ingenieurkammer, SEV (Südtiroler Energieverband), einzelnen Bürgern, etc.

"Unsere Gewässer - unsere Zukunft!
Rund 150 Interessierte waren zur Vorstellung des Entwurfs zum Gewässerschutzplan. Programm

Der Entwurf zum Gewässerschutzplan definiert Maßnahmen, um den Qualitätszustand der Südtiroler Wasserkörper zu erhalten oder zu erlangen.
Maßnahmen für die Flüsse
Maßnahmen für die Seen
Maßnahmen für das Grundwasser
Maßnahmen für die Abwasserbewirtschaftung
Unsere Gewässer - unsere Zukunft! GNews Production (12.02.2020)
Video Gallery
Unsere Gewässer - unsere Zukunft! GNews Production (19.02.2020)
Video Gallery
Umweltbeirat: Genehmigung der Änderung am Planentwurf
Der Umweltbeirat hat alle 215 eingereichte Stellungnahmen der Bürger, Gemeinden und Interessensvertreter bewertet und bei der Erstellung des Gutachtens berücksichtigt.
Einige Inhalte von eingegangenen Stellungnahmen:
- Viele Stellungnahme betrafen Forderungen nach einer stärkeren Einbeziehung der direkt Betroffenen bei Änderungen an bestehenden oder zu erneuernden Konzessionen – wurde als begründet akzeptiert;
- Änderungsvorschläge, welche nicht zu den Themenbereichen des Gewässerschutzplanes gehören, bzw. durch andere einschlägige Gesetze oder Instrumente oder durch den WNP geregelt sind, konnten nicht berücksichtigt werden.
- Anpassungen der Fristen zur Erreichung der Umweltziele: Der Zeitrahmen wurde bis 2027 verlängert, soweit dies laut Wasserrahmenrichtlinie (WRRL 2000/60/EG) zulässig war.
- Ansuchen von Seite der Landwirtschat nach einer Überarbeitung der Definition der maximal zulässigen Ableitungsmengen: Es wurde darauf hingewiesen, dass die in der Tabelle enthaltenen Werte als Richtwerte gelten und dass die endgültige Definition je nach Wasserverfügbarkeit, bereits bestehenden Ableitungen und Turnusregelungen sowie anderen durchgeführten Maßnahmen zur Wassereinsparung fallspezifisch festgelegt wird
Änderungsvorschläge, welche nicht zu den Themenbereichen des Gewässerschutzplanes gehören, durch andere einschlägige Gesetze, Instrumente oder durch den WNP geregelt sind bzw. nicht mit nationalen oder europäischen Richtlinien übereinstimmen, konnten nicht berücksichtigt werden.
Die Änderungen des Planentwurfs wurden in der Sitzung des Umweltbeirates vom 16.12.2020 genehmigt und mit positivem Gutachten vom 18.05.2021 formuliert.
Definitive Genehmigung des Gewässerschutzplanes durch die Landesregierung
Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 516 vom 15.06.2021 ist der Gewässerschutzplan auf der Grundlage des Gutachtens des Umweltbeirates, der vorgelegten Stellungnahmen und des Gutachtens der Flussgebietsbehörde der Östliche Alpen genehmigt.
Rechtsgrundlagen: Nehmen Sie Einsicht in die Gesetzgebung
Kontakt: Amt für Gewässerschutz