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Umweltgelder: Eckpfeiler einer nachhaltigen Entwicklung

Die Landesregierung hat die neuen Richtlinien für Ausgleichszahlungen bei mittleren und großen Wasserkraftwerken beschlossen.

Ernesto Scarperi, Richard Theiner, Flavio Ruffini: Stellen die neuen Richtlinien vor, Foto: LPA

"Mit dem Landesgesetz zu den kleinen und mittleren Ableitungen zur Stromproduktion haben wir eine neue Ära in der hydroelektrischen Bewirtschaftung unserer Fließgewässer eingeleitet", sagte Umweltlandesrat Richard Theiner. "Mehr Transparenz bei den Verfahren, eine stärkere Berücksichtigung des öffentlichen Interesses und der Umweltanliegen, eine höhere Effizienz und eine gerechtere Abgeltung für die Nutzung öffentlicher Gewässer durch Private in Form von Ausgleichszahlungen – das", betonte Theiner, "sind die zentralen Aspekte der Neuorientierung, die wir jetzt vorgenommen haben."

Bisher waren Umweltgelder ausschließlich von den großen Kraftwerksbetreibern zu bezahlen. Das Landgesetz Nr. 2 vom 26. Jänner 2015 sieht vor, dass auch neue und zu erneuernde Wasserkraftwerke mit einer Leistung zwischen 220 und 3.000 kW Umweltgelder zahlen müssen. Während die Ausgleichszahlungen der mittleren Wasserkraftwerke zur Gänze den Gemeinden zugute kommen, gehen die Umweltgelder bei den großen Wasserkraftwerken zu zwei Drittel an die betroffenen Ufergemeinden und zu einem Drittel an das Land. "Allerdings fließen diese Gelder nicht in das Landesbudget, sondern bleiben umweltbezogenen Maßnahmen, die in den Ufergemeinden durchzuführen sind, vorbehalten", sagte Theiner.

Die Landesregierung hat jetzt die Kriterien festgelegt, in welche Umweltbereiche die Gelder investiert werden können und wie diese Ausgaben zu verwalten sind. Den Vorschlag hat die Landesagentur für Umwelt erarbeitet und der Expertenrunde Energie, dem Rat der Gemeinden und der Anwaltschaft des Landes zur Begutachtung weitergeleitet. Demnach können für folgende Maßnahmen Ausgleichszahlungen verwendet werden:

- zu Gunsten der betroffenen Gewässerökosysteme,

- für eine umweltverträglichere und sozialere Energieversorgung,

- zu Gunsten von Natur, Landschaft und Ökosystemen,

- zur Klimawandelvorsorge und zur Klimawandeladaption,

- zur Steigerung der Energieeffizienz,

- im Bereich des technischen Umweltschutzes.

Neu hinzu gekommen ist, dass auch zur Vorbeugung gegen Naturgefahren und Sicherung der ländlichen Infrastrukturen  Umweltgelder verwendet werden dürfen. Ein Vorschlag der Gemeinden, der von der Landesregierung übernommen wurde, betrifft auch den Bau und die Instandhaltung von Fahrradwegen, die künftig mit Umweltgeldern finanziert werden können.

"Die herausragende Bedeutung dieser Maßnahmen zeigt sich mitunter erst in einigen Jahren", sagte der Direktor der Landesagentur für Umwelt, Flavio Ruffini. Auch könnten mit den Umweltgeldern Artenschutz- und Landschaftsschutzprojekte – etwa zur Artenvielfalt - durchgeführt werden, ein Ziel, das sich auch die Europäische Union zu eigen gemacht hat, wie Ruffini betonte.

Die Entscheidung, für welche Maßnahmen die Ausgleichszahlungen eingesetzt werden, treffen die betroffenen Gemeinden. "Das ist eine wichtige Neuerung, die wir vorgesehen haben", betonte Theiner, dem die Beteiligung der Gemeinden ein großes Anliegen war. Sollten mehrere Gemeinden von einer Wasserableitung betroffen sein, dann werden die Ausgleichszahlungen auf die Ufergemeinden aufgeteilt. Wobei auch diese Aufteilung auf Vorschlag der Gemeinden erfolgt.

"Man kann davon ausgehen, dass für ein Kraftwerk mittlerer Nennleistung im Jahr 35 Euro pro kW Nennleistung an Umweltschutzgeldern zu bezahlen sind", sagte der Direktor des Amtes für Gewässerschutz, Ernesto Scarperi. Demnach sind für ein E-Werk mit einer Leistung von 1.000 kW im Jahr 35.000 Euro zu bezahlen. "Wenn man berücksichtigt, dass die mittleren E-Werke mit neuen und erneuerten Konzessionen, von denen es rund 150 gibt, pro Jahr 840 GWh Strom produzieren, sind stufenweise innerhalb der nächsten 30 Jahre jährlich rund 3,5 Millionen Euro an Umweltgelder zu bezahlen", erklärte Scarperi.

Von der Neuregelung nicht betroffen, sind die Ausgleichszahlungen der E-Werke ab 3.000 kW, da diese schon bisher Umweltgelder zahlen mussten. Pro Jahr sind das 15,6 Millionen Euro für die konzessionierten Großwasserableitungen und rund 2,6 Millionen Euro für die Kraftwerke in provisorischer Führung, die 38 Euro pro Jahr und kW-Nennleistung bezahlen.

Bei einem E-Werk mittleren Nennleistung sind pro Jahr 35 Euro pro kW Nennleistung an Umweltschutzgeldern zu bezahlen. Das bedeutet, dass für die rund 145 mittleren E-Werke, die im Jahr rund 840 Gigawattstunden Strom produzieren, im Lauf der nächsten 30 Jahre rund 3.400.000 Euro pro Jahr an Umweltgelder bezahlen werden.

Damit die Umweltgelder möglichst zielgerichtet und nachhaltig eingesetzt werden, arbeitet der Kraftwerksbeirat Vorschläge zur Aufwertung der Umwelt und der nachhaltigen Entwicklung in den Gebieten der betroffenen Gemeinden aus. Der Beirat besteht aus vier Vertretern des Landes (Umweltagentur, Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung, Agentur für Bevölkerungsschutz und Amt für Jagd und Fischerei), je einem Vertreter der betroffenen Ufergemeinden und einem Vertreter des Konzessionärs. "Das Ziel, das wir damit verfolgen, sind möglichst gut aufeinander abgestimmte Maßnahmenpakete, die den größtmöglichen Nutzen erwarten lassen", sagte Scarperi.

Das vom Beirat erarbeitete Maßnahmenprogramm muss von den Gemeinden, dem Konzessionär und der Landesregierung beschlossen werden. Sollte es keine Einigung geben, dann entscheidet die Landesregierung im Einvernehmen mit dem Rat der Gemeinden.

https://we.tl/kEaeVaPSUb

https://we.tl/Y6Oh035Eko

https://we.tl/oqLSCb2acX

LINK DOWNLOAD FILE MP3 - audio

(Theiner - Ruffini - Scarperi)
https://we.tl/q5r8A5G7Wf

FP

Downloads

Nutzung öffentlicher Gewässer: die Umweltgelder

Ernesto Scarperi über die Beträge der Umweltgelder

Flavio Ruffini zur Zielsetzung der Ausgleichszahlungen

Landesrat Theiner zur Bedeutung der Umweltgelder