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Müllverbrennungsanlage Bozen: Korrektes Vorgehen des Landes

Das Verwaltungsgericht hat den Rekurs des Vereins Umwelt und Gesundheit zur Müllverbrennungsanlage in Bozen abgelehnt.

"Es handelt sich um eine Anlage für die reine energetische Wiederverwertung von Abfällen." Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht von Bozen den Rekurs des Vereins Umwelt und Gesundheit in vollem Umfang abgelehnt und bestätigt, dass die Landesverwaltung absolut transparent und nach fachlichen Kriterien bei der Ausstellung der Ermächtigung gehandelt habe. Das Urteil wurde am 21. Oktober veröffentlicht.

Der Rekurs des Vereins Umwelt und Gesundheit baute auf verschiedene Aspekte auf. So wurde unter anderem angeführt, dass die Anlage in Bozen auf ungerechtfertigter Weise als Anlage für die energetische Wiederverwertung von Abfällen eingestuft wurde und nicht die laut Landesvorgaben vorgeschriebenen Abfälle entsorgen würde.  Das Bozner Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil unterstrichen, dass die öffentliche Verwaltung in Hinblick auf die Neuklassifizierung der Müllverwertungsanlage in Bozen alle europäischen Vorgaben und Standards eingehalten habe und die Abänderung der Klassifizierung von "D 10" (Entsorgungsanlage) auf "R1" (Wiederverwertungsanlage) rechtens war.

Es hat weiters bestätigt, dass die im Laufe eines Betriebsjahres erhobenen Daten diese Neuklassifizierung bestätigen und keine substanzielle Änderung der Anlage bestehe. Auch bestätigte das Verwaltungsgericht, dass die Bozner Müllverwertungsanlage immer schon als gemischte Anlage für die Entsorgung von Hausmüll und hausmüllähnlichen Abfällen konzipiert war. "Indirekt wurden durch dieses Urteil auch die Bemühungen des Landes in der getrennten Müllsammlung anerkannt, die von 40 Prozent im Jahr 2004 auf 60 Prozent im Jahr 2015 angestiegen ist", heisst es aus der Landesumweltagentur.

 "Ich möchte in diesem Zusammenhang vor allem die hohe Bereitschaft der Südtirolerinnen und Südtiroler unterstreichen, täglich ihren Müll zu trennen und in den dafür vorgesehenen Container zu geben oder zu den Recyclinghöfen bringen", so Umweltlandesrat Richard Theiner. Die Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und das Land würden durch die Bereitstellung der entsprechenden Infrastrukturen  ebenso einen wichtigen Beitrag zur fachgerechten Müllentsorgung leisten. "Aber letztlich kommt es auf die Motivation der Bürgerinnen und Bürger an, sich an diesem nachhaltigen Müllkonzept zu beteiligen", so Theiner weiter.

Flavio Ruffini, Leiter der Landesumweltagentur, und Giulio Angelucci, Direktor des Landesamtes für Abfallwirtschaft, weisen darauf hin, dass auch die Erfassung der getrennten Müllsammlung exakt den Vorgaben der EU entspreche und nicht nur: "Die großen Investitionen in den Recyclinghöfen, in denen die Müllanlieferungen systematisch kontrolliert werden, und ein Mülltarifsystem, das jene benachteiligt, welche mehr Müll produzieren, haben zur hohen Qualität in der Mülltrennung beigetragen", sagen Ruffini und Angelucci unisono.

In Südtirol wurden mit einer Gesamtinvestition von 35 Millionen Euro  83 Recyclinghöfe und 145 autorisierte Anlagen für die Entsorgung des Hausmülls errichtet. "Dank dieses kapillaren Systems haben wir bereits die EU-Vorgaben in Bezug auf die Kreislaufwirtschaft erreicht", betonen die Techniker der Landesumweltagentur.

rm