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Baureste: Wiederverwertung nach neuen Richtlinien

In Südtirol fallen jährlich 900.000 Tonnen Baureste an, die möglichst wiederverwertet werden sollen. Neue Richtlinien dazu hat die Landesregierung vorgegeben.

Für die Wiederverwertung der Baureste hat die Landesregierung heute neue Richtlinien vorgegeben - Foto: LPA

Mit rund 900.000 Tonnen sind die Baureste vor den Gewerbeabfällen (600.000 Tonnen)  und dem Hausmüll (100.000 Tonnen) im wahrsten Sinne des Wortes der „gewichtigste“ Abfallbereich. „Um die Umwelt zu schonen und Ressourcen zu sparen ist es daher besonders wichtig, Baureste soweit als möglich wiederzuverwerten und zu recyceln“, sagt Umweltlandesrat Richard Theiner. Er verweist darauf, dass das Unterfangen angesichts der neuen Baumaterialen und deren komplexer Zusammensetzung eine große, aber notwendige Herausforderung.

Auf seinen Vorschlag hin hat die Landesregierung heute neue Bestimmungen zur Wiederverwertung von Baurestmassen und zur Qualität von Recycling-Baustoffen erlassen. Die derzeit noch rechtskräftigen Bestimmungen stammen aus dem Jahr 1999. Allerdings haben sich die Voraussetzungen für die Verwendung von Recycling-Baustoffen in den vergangenen Jahren geändert. Zudem gelten auf europäischer und gesamtstaatlicher Ebene neue Standards, denen die heute verabschiedeten Bestimmungen Rechnung tragen.

Die neuen Bestimmungen regeln den gesamten Zyklus der Baureste beziehungsweise der Recycling-Baustoffe: von der Entstehung der Baureste (ob Aushub, Straßenaufbruch oder Bauschutt) über die Lagerung, die Wiederaufbereitung und die Wiederverwendung. Der Schwerpunkt liegt auf Qualität, Schließen von Stoffkreisläufen und Umweltverträglichkeit: Die Richtlinien geben die Anforderungen an Güte und Qualität der Recycling-Baustoffe in bautechnischer und ökologischer Hinsicht durch Grenzwerte und Einsatzmöglichkeiten vor. Wiederverwertbare Stoffe sollten möglichst nutzbringend wiedereingesetzt werden. Unter anderem können Recycling-Baustoffe im Bau von Sportplätzen, für Schutzbauten, Straßenbauten, Radwege, Lärmschutzbauten oder Bodenverfestigungen verwendet werden.

Neue Bestimmungen gelten künftig auch für die Recyclinganlagen. Ziel ist es, einen möglichst hohen Wiederverwertungsgrad der Rohstoffe und eine hohe Qualität des Recycling-Produkts zu erreichen. Zu diesem Zweck sind eine technische Überwachung und Qualitätsprüfungen vorgesehen. Auch werden verschiedene Annahmekategorien festgelegt. Die Anlieferung schadstoffhaltiger Stoffe ist verboten. So müssen beispielsweise asbesthaltige Baurestmassen, ölverseuchtes Erdreich, mineralische Dämmstoffe sachgemäß entsorgt werden. 

Die Recycling-Anlagen müssen über die Eingänge Buch führen und alle Eingänge gezielt überprüfen. Eine zweite Kontrolle erfolgt beim Abladen der Baurestmassen. Der Recycling-Betrieb ist verpflichtet, über die Einsatzmöglichkeiten zu informieren. Bei Einhaltung der Richtlinien wird aus dem Bauschutt ein (Recycling)-Baustoff, der als Ware im Sinne des Richpreisverzeichnisses  des Landes verkauft werden kann. Werden die Richtlinien nicht eingehalten, so verbleichen die Baurestmassen, auch nach ihrer Verarbeitung, Sondermüll.

Die neuen Bestimmungen treten nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

jw