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Elektronische Fakturierung – Einheitlicher Ämterkodex

Wir teilen aller Lieferanten mit, dass Rechnungen an die Landesagentur für Umwelt mit Datum ab 31.03.2015, verpflichtend elektronisch ausgestellt und übermittelt werden müssen und zwar gemäß den technischen Spezifikationen, die in den nachstehend angeführten Bestimmungen angegeben sind.

Auf den Rechnungen müssen folgende einheitliche Kenndaten aufscheinen:

Verwaltung: Autonome Provinz Bozen

Abteilung:    Landesagentur für Umwelt

Amt:            Verwaltungsamt für Umwelt

Einheitlicher Ämterkodex: IFL140


Bestimmungen und Informationen:

  • Gesetz 24.12.2007, Nr. 244 (Artikel 1, Abs. 209): Pflicht der Rechnung in elektronischem Format;
  • Ministerialdekret 03.04.2013 Nr. 55: Regelung bezüglich Ausstellung, Übermittlung und Erhalt der elektronischen Rechnung;
  • http://www.fatturapa.gov.it/ (Informationen zur elektronischen Fakturierung und Übermittlung an das Übermittlungssystem SDI)
  • http://www.indicepa.gov.it/ (einheitlicher Ämterkodex der öffentlichen Verwaltungen).

 

Für weitere Infos: Verwaltungsamt für Umwelt (Tel. 0471 41 18 40; E-Mail-Adresse: verw.umwelt@provinz.bz.it)

LM